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Unterhaltsklage

Fachstelle Elternschaft und Unterhalt

Vor dem Einreichen einer Unterhaltsklage von Unmündigen empfehlen wir den Parteien sich gemeinsam an die Fachstelle Elternschaft und Unterhalt zu wenden. Das Angebot richtet sich an unverheiratete oder gerichtlich getrennte Eltern, welche getrennt leben sowie mindestens ein Elternteil und das Kind den Wohnsitz in der Stadt Zürich haben.

Örtliche Zuständigkeit: Wo muss die Klage eingereicht werden?

Unterhaltsklagen können am Wohnsitz der klagenden oder beklagten Partei eingereicht werden.

Formalitäten: Was muss eingereicht werden?

Das Klageformular muss die klagende sowie die beklagte Partei klar bezeichnen und ein Rechtsbegehren benennen.

Eine kurze Begründung unter Beilage von entsprechenden Belegen (wie z.B. abzuändernder Unterhaltsvertrag etc.) trägt dazu bei, die Zuständigkeit zu überprüfen und die Verhandlung besser vorbereiten zu können. Sämtliche Eingaben haben mindestens im Doppel zu erfolgen (je ein Exemplar für das Friedensrichteramt und jede Gegenpartei).

Ein entsprechendes Formular finden Sie unter dem Menüpunkt Formulare.

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