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Feststellungsklage

Negative Feststellungsklage

Mittels der negativen Feststellungsklage können betriebene Personen gegen zu Unrecht erhobene Betreibungen (Fehlen einer Schuld/rechtsmissbräuchliche Betreibung) vorgehen.

Örtliche Zuständigkeit: Wo muss die Klage eingereicht werden?

Die Klage ist am Betreibungsort einzureichen.

Formalitäten: Was muss eingereicht werden?

Das Klageformular muss die klagende sowie die beklagte Partei klar bezeichnen und ein Rechtsbegehren benennen.

Eine kurze Begründung unter Beilage von entsprechenden Belegen (z.B. Kopie Zahlungsbefehl) trägt dazu bei, die Zuständigkeit zu überprüfen und die Verhandlung besser vorbereiten zu können. Sämtliche Eingaben haben mindestens im Doppel zu erfolgen (je ein Exemplar für das Friedensrichteramt und jede Gegenpartei).

Ein entsprechendes Formular finden Sie unter dem Menüpunkt Formulare.

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