Nachbarschaftsklage
Örtliche Zuständigkeit: Wo muss die Klage eingereicht werden?
Klagen betreffend Nachbarschaftsstreitigkeiten sind am Wohnort der beklagten Partei einzureichen.
Formalitäten: Was muss eingereicht werden?
Das Klageformular muss die klagende sowie die beklagte Partei klar bezeichnen und ein Rechtsbegehren benennen.
Eine kurze Begründung unter Beilage von entsprechenden Belegen trägt dazu bei, die Zuständigkeit zu überprüfen und die Verhandlung besser vorbereiten zu können. Sämtliche Eingaben haben mindestens im Doppel zu erfolgen (je ein Exemplar für das Friedensrichteramt und jede Gegenpartei).
Ein entsprechendes Formular finden Sie unter dem Menüpunkt Formulare.