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Sprachkenntnisse

Anforderungen an die deutsche Sprache

Alle Personen, die ein Einbürgerungsgesuch stellen, müssen einen schriftlichen Nachweis über ihre Deutschkenntnisse vorweisen.

Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen (GER) kennt verschiedene Stufen. Für die Einbürgerung müssen alle Personen Deutschkenntnisse auf den folgenden Stufen nachweisen:

  • mündlich (Sprechen und Hören): Niveaustufe B 1;
  • schriftlichen (Schreiben und Lesen): Niveaustufe A 2;

Wollen Sie wissen, ob Sie bereits über ausreichend Deutschkenntnisse verfügen? Dann machen Sie den Selbsttest Deutsch (ein Angebot des Sprachzentrums). 

Schriftlicher Nachweis der deutschen Sprache

Gesuchstellende Personen können ihre Sprachkenntnisse auf zwei unterschiedliche Weisen belegen:

Sprachzertifikat auf mindestens Niveau B1 oder höher von einem der folgenden Institute:

Beim Fide Sprachnachweis und beim digitalen Sprachtest werden die mündlichen und schriftlichen Sprachkenntnisse separat ausgewiesen. Daher benötigen Sie beim Fide Sprachnachweis und beim Digitalen Sprachtest einen Nachweis auf Stufe B1 im mündlichen Ausdruck und A2 im schriftlichen Ausdruck.

Kantonaler Deutschtest im Einbürgerungsverfahren (KDE)

Wenn Sie kein Sprachdiplom haben, können Sie das Einbürgerungsgesuch trotzdem einreichen. Wir werden Ihnen dann einen Brief schreiben und Sie bitten, den Kantonalen Deutschtest im Einbürgerungsverfahren zu absolvieren.

Ausnahmen

Sie benötigen kein Sprachdiplom oder KDE, wenn:

  • Ihre Muttersprache Deutsch ist;
  • Sie mindestens 5 Jahre die Volksschule in deutscher Sprache besucht haben;
  • Sie zurzeit die obligatorische Schule oder die Sekundarstufe II in deutscher Sprache besuchen;
  • Sie eine Ausbildung auf Sekundarstufe II (zum Beispiel abgeschlossene Lehre) oder ein Studium auf Tertiärstufe (zum Beispiel Fachhochschule oder Universität) in deutscher Sprache abgeschlossen haben;
  • Sie aus gesundheitlichen oder psychischen Gründen keinen Nachweis erbringen können;
  • Sie unter einer Lese- oder Lernschwäche leiden.

Kosten

Die Kosten und Gebühren für einen Sprachnachweis sind von den Gesuchstellenden alleine zu tragen. Der KDE kostet in der Stadt Zürich 250 Franken und wird direkt von der entsprechenden Sprachschule in Rechnung gestellt.

Weitere Informationen