Sexting / Sextortion
Sexting
Unter Sexting versteht man die Verbreitung erotischer Bilder von sich via Handy oder Internet. Dabei verschickt das spätere Opfer gutgläubig freizügige Fotos von sich an den Partner, die Partnerin oder an Freunde. Bei einem Streit oder einer Trennung können solche Bilder rasch auf öffentliche Plattformen gelangen. Die Folgen sind gravierend. Denn Bilder können kaum mehr aus dem Netz gelöscht werden. Sie sind oft auch Jahre später noch im Internet zu finden und für jedermann zugänglich. Das kann insbesondere bei der Stellensuche negative Auswirkungen haben und bei Arbeitgebenden und Vorgesetzten einen schlechten Eindruck hinterlassen.
Sexting ist zurzeit vor allem unter Jugendlichen stark verbreitet. Oft werden die Gefahren unterschätzt.
Wie verhalte ich mich, wenn es zu Sexting kommt
Achtung beim Verbreiten erotischer Bilder
- Kein Sexting! Freizügige Bilder von sich können später als Druckmittel verwendet oder veröffentlicht werden.
- Wer pornografisches Material Personen unter 16 Jahren zeigt, macht sich strafbar.
So schützen Sie sich vor Sexting
- Verschicken Sie nie erotische Bilder – auch nicht an Ihnen bekannte Personen.
- Speichern Sie kein erotisches Bildmaterial auf Ihrem Computer oder Handy.
- Wenn Ihnen damit gedroht wird, Ihre intimen Bilder zu veröffentlichen, gehen Sie zur Polizei!
Sextortion
Sextortion ist eine Erpressungsmethode, bei der Internet-Nutzer*innen zum Beispiel im Chat oder auf Partnervermittlungsseiten aufgefordert werden, erotisches Bild- oder Videomaterial von sich zu versenden, sich vor der Webcam zu entblössen oder sexuelle Handlungen vorzunehmen. Dabei wird ein sexuelles Interesse oder sogar ein Interesse an einer Beziehung vorgetäuscht. Das Material wird später zur Erpressung genutzt. Von Sextortion sind sowohl Jugendliche als auch Erwachsene betroffen, in den meisten Fällen sind die Opfer männlich.
So schützen Sie sich vor Sextortion
- Seien Sie misstrauisch, wenn Sie jemand auffordert, erotisches Bild- oder Videomaterial von sich zu schicken oder vor der Webcam sexuelle Handlungen vorzunehmen – auch wenn Ihr Gegenüber es selbst macht. Insbesondere wenn es jemand Unbekanntes oder eine reine Internet-Bekanntschaft ist. Sie können nie wissen, wer sich wirklich hinter einem Internet-Profil verbirgt.
- Seien Sie selbst dann misstrauisch, wenn es sich um eine bekannte oder befreundete Person handelt. Sie können nicht wissen, was er/sie im Schilde führt. Gerade unter Jugendlichen wird ein freundschaftliches Vertrauen oft ausgenutzt, auch im Zusammenhang mit «Sexting».
- Irritieren sollte Sie auch, wenn die Webcam Ihres Gegenübers gerade nicht funktioniert und deshalb nur Sie eine Videoübertragung machen sollen/können.
- Falls Sie es doch machen: Achten Sie darauf, dass beim Videochat Gesicht und Körper nicht gleichzeitig im Bild sichtbar sind.
- Grundsätzlich sollte man im Internet nur solche Informationen und Bilder von sich preisgeben, bei denen es einem egal ist, dass die ganze Welt sie sehen könnte.
So gehen Sie bei Sextortion vor
- Werden Sie erpresst und zu einer Geldzahlung aufgefordert, brechen Sie den Kontakt zu den Erpressenden sofort ab.
- Überweisen Sie kein Geld. Das Material wird vermutlich sowieso veröffentlicht. Und in der Regel folgen nach der Bezahlung weitere Geldforderungen.
- Wenden Sie sich an die Plattform, auf der die Erpresser*innen mit der Veröffentlichung drohen oder dies schon gemacht haben. So kann die Veröffentlichung verhindert oder rückgängig gemacht werden.
- Seien Sie sich trotzdem bewusst: Auch wenn das Bildmaterial auf einer Plattform gelöscht wird, ist es vermutlich nicht mehr aus dem Internet zu löschen, da solche Inhalte meist schnell weiterverbreitet werden.
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Sichern Sie dazu Beweise (Printscreen von Chat, Verbindungsdaten, Mails usw.)
Weitere Informationen
- Webseite der Schweizerische Kriminalprävention Sextortion
Weitere Informationen
Stadtpolizei
Kommissariat Prävention