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Cybermobbing

Cybermobbing

Was ist Cybermobbing

Unter Cyber-Mobbing (auch: Internet-Mobbing, Cyber-Bullying, E-Mobbing) versteht man die Belästigung, Bedrängung, Verleumdung oder Blossstellung von anderen Menschen über digitale Medien. Dabei werden Texte, Bilder oder Filme verbreitet, die die betroffenen Personen demütigen, beschämen oder schikanieren. Der Ursprung für solche Konflikte im Netz liegt häufig in der realen Welt. 

Besonders betroffen von Cyber-Mobbing sind Kinder und Jugendliche. Aber auch Erwachsene können online gemobbt werden. 

Cyber-Mobbing findet meist via Social Media, Instant Messenger/Chats, Videoportale oder auch über Instant-Messaging-Anwendungen für Mobiltelefone (z. B. WhatsApp Messenger) oder SMS/MMS statt. 

Zu beachten dabei ist: Was einmal im Internet veröffentlicht wurde, kann zwar von den Erstellenden wieder gelöscht werden, ist aber kaum mehr aus dem Internet zu entfernen. Inhalte werden meist mehrfach heruntergeladen und verbreiten sich schnell weiter.

Cybermobbing und Recht

Zunächst muss erwähnt werden, dass das Phänomen Cybermobbing als solches nicht als Straftat gilt und geahndet werden kann; in der Schweiz existiert kein eigenständiger Gesetzesartikel zu Cybermobbing. Allerdings gibt es zahlreiche Bestimmungen des Strafgesetzbuchs, die es durchaus ermöglichen, Täter und Täterinnen zur Rechenschaft zu ziehen. Denn je nach Art und Ausmass des Cybermobbings liegen eine oder mehrere Straftaten vor.
Dabei sind zwei Arten von Delikten zu unterscheiden: das Offizialdelikt und das Antragsdelikt. Offizialdelikte sind schwere Straftaten wie Mord und schwere Körperverletzung, aber auch Nötigung und Erpressung. Sie werden von der Polizei von Amts wegen verfolgt, sobald sie davon Kenntnis erhält. Bei Offizialdelikten genügt es, wenn das Opfer oder eine andere Person die Polizei über die Straftat informiert. Weniger schwere Straftaten hingegen werden von Polizei und Justiz nur dann verfolgt, wenn die geschädigte Person, also das Opfer bzw. sein gesetzlicher Vertreter, einen Strafantrag stellt. Man spricht in diesem Fall von Antragsdelikten. Um abklären zu können, ob eine Strafverfolgung von Amts wegen erfolgt oder ob ein Strafantrag gestellt werden soll, kann deshalb ein Vorab-Gespräch mit der Opferhilfe sehr hilfreich sein. Denn diese muss bei Offizialdelikten im Gegensatz zur Polizei nicht aktiv werden, wenn das Opfer das nicht will!
 

Tipps gegen Cybermobbing

  • Online-Accounts mit sicheren Passwörtern schützen. Passwörter niemandem verraten.
  • Privatsphäre schützen: Keine sensiblen Daten und Informationen, zum Beispiel auf dem Profil und der Pinnwand von Facebook, angeben. Gerade Kinder und Jugendliche sind hier sehr unvorsichtig. Sie sind sich der möglichen Konsequenzen oft noch nicht bewusst.
  • Nur reale Freunde bzw. Freundinnen als Freunde bzw. Freundinnen in Social Media akzeptieren.
  • Privatsphäreeinstellungen auf Social Media konservativ einstellen und regelmässig kontrollieren.
  • Gesunder Menschenverstand bei Bildmaterial: Nur unverfängliche Bilder/Videos verschicken oder posten. Zu beachten gilt, dass die Bilder im Grunde genommen von jedem gesehen werden können (Lehrer, Arbeitgeber usw.) – auch Jahre später noch und auch nach vermeintlichem Löschen!
  • Kein Sexting (= erotischer Fototausch, meist unter Jugendlichen)! Die Bilder können später als Druckmittel verwendet oder veröffentlicht werden.
  • Hinweis für Eltern: Sprechen Sie mit Ihren Kindern über den Umgang mit den neuen Medien. Thematisieren Sie auch Gefahren wie Mobbing oder sexuelle Belästigung. So weiss Ihr Kind, dass es sich Ihnen anvertrauen kann.
  • Falls nötig Nickname, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer wechseln.

Wird Ihr Kind gemobbt, sollten Sie als Eltern auf Folgendes achten:

  • Vergewissern Sie sich, dass es sich wirklich um Cyber-Mobbing und nicht um einen normalen Streit handelt, der online ausgetragen wird.
  • Handelt es sich konkret um Cyber-Mobbing, darf es auf keinen Fall ignoriert oder geduldet werden.
  • Informieren Sie die Lehrperson. Sie kann die richtige Fachstelle einschalten.
  • Speichern Sie Beweismaterial: Screenshots von Unterhaltungen, Posts, Nachrichten und Bilder. Vorsicht bei illegalen Inhalten wie harter Pornografie oder Gewaltdarstellungen: In diesem Fall nichts abspeichern, ansonsten machen Sie sich selbst strafbar.
  • Sprechen Sie nicht selbst mit dem Täter oder dessen Eltern.
  • Geben Sie nie den Kindern die Schuld an der Situation.
  • Melden Sie den Vorfall den Netzwerkanbietenden/Seitenbetreibenden. Diese bieten oft einen Link zur Missbrauchs-Meldung an. So kann der gegen das Opfer gerichtete Inhalt gelöscht werden.
  • Ermutigen Sie Ihr Kind, sich für andere einzusetzen, wenn diese gemobbt werden.

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