Filesharing - Raubkopien
Filesharing
Ist es legal, von Tauschbörsen Daten herunterzuladen? Es kommt darauf an. Grundsätzlich muss man zwischen Software und Musik/Videos unterscheiden.
Software:
Lizenzpflichtige Software (Computerprogram) darf nicht gratis von Tauschbörsen heruntergeladen werden.
(URG Art. 19 Abs. 4)
Musik/Videos
Musikdateien und Videos dürfen zwar herunter-, aber nicht hochgeladen werden. Die meisten Tauschbörsen basieren aber auf der Sharing-Idee: Man lädt selbst runter, gleichzeitig aber auch hoch. Achtung: Das ist nicht legal. Deshalb ist es wichtig, die Sharing-Funktion der Tauschbörse zu blockieren, um sich nicht strafbar zu machen.
Raubkopien
Darf man Musik-CDs, Film-DVDs und Software kopieren? Nein, denn sie sind urheberrechtlich geschützt. Das heisst, man darf sie weder vervielfältigen, noch im Internet anbieten und verbreiten.
Eine Ausnahme gibt es bei Musik- oder Filmdaten: Es ist erlaubt, nicht kopiergeschützte Musik-CDs oder Film-DVDs zum Eigengebrauch, für einen Freund oder Verwandten zu kopieren. Dafür darf aber keine Entschädigung verlangt werden.
Software – und darunter fallen auch Computerspiele – darf nie kopiert/verbreitet werden (URG Art. 19 Abs. 4).
Beim Einkauf von Musikdateien über Online-Shops gilt es zudem, die Geschäftsbedingungen des jeweils Anbietenden lesen.
Rechtliches
Das Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte regelt den Schutz der Urheberinnen und Urheber der Literatur und Kunst, der ausübenden Künstlerinnen und Künsler, der Herstellerinnen und Herstellter von Ton- und Tonbildträger sowie der Sendeunternehmen.
Die Verwendung von Bild, Ton, Video und Schriften zum persönlichen Gebraucht ist im Art. 19 URG (Eigengebrauch) geregelt.