Häusliche Gewalt
Häusliche Gewalt ist verboten!
Unter Häuslicher Gewalt versteht man körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt innerhalb einer Familie oder in einer aktuellen oder aufgelösten Paarbeziehung. Beispiele für Häusliche Gewalt:
- beschimpfen, bedrohen, einschüchtern oder erniedrigen
- verfolgen, belästigen oder auflauern
- schlagen, treten, würgen oder Gegenstände nachwerfen
- zu sexuellen Handlungen zwingen
- zu Hause einsperren
- Kontakte zur Familie und zu Freunden kontrollieren oder verbieten
- zur Heirat zwingen
- kein Haushaltsgeld geben oder den Lohn wegnehmen
Polizeiliche Schutzmassnahmen
Die Polizei kann zum Schutz von gefährdeten Personen Schutzmassnahmen anordnen. Eine gefährdende Person kann für 14 Tage aus der Wohnung oder dem Haus weggewiesen werden und es kann ihr verboten werden, gewisse Gebiete zu betreten oder mit gewissen Personen Kontakt aufzunehmen. Überdies kann die Polizei eine gefährdende Person für maximal 24 Stunden inhaftieren.
Die gefährdete Person kann die Schutzmassnahmen um maximal 3 Monate beim Gericht verlängern lassen. Die Opferberatungsstellen sind dabei behilflich.
Hilfe und Beratung
Was kann ich als Opfer Häuslicher Gewalt tun?
- In einer akuten Gefahrensituation rufen Sie die Polizei (117) und ersuchen um Schutz und Hilfe. Sie können auch Anzeige beim nächsten Polizeiposten erstatten.
- Wenden Sie sich an eine Opferberatungsstelle.
- Weihen Sie eine Vertrauensperson ein.
Was kann ich tun, wenn ich Gewalt androhe oder ausübe?
- Holen Sie sich Hilfe bei einer Beratungsstelle für gewaltausübende Personen.
- Sprechen Sie über Ihre Gefühle und Gewaltprobleme mit einer Vertrauensperson.
- Ziehen Sie sich bei Stress oder Konfliktsituationen zurück, verlassen Sie z.B. die Wohnung.
Was kann ich als Drittperson tun?
- Nehmen Sie das Opfer ernst und zeigen Sie Verständnis.
- Bringen Sie sich nicht unnötig in Gefahr. Rufen Sie in akuten Gefahrensituationen die Polizei (117).
- Weisen Sie das Opfer auf mögliche Beratungsangebote hin.
- Wenden Sie sich selbst an eine Opferberatungsstelle, um Unterstützung im Umgang mit Gewaltbetroffenen zu erhalten.
- Als Pflege- oder Medizinalperson haben Sie auch ohne Entbindung von der Schweigepflicht die Möglichkeit, bei Körperverletzungen die Polizei zu informieren.
- Wurde Gewalt gegen Kinder ausgeübt, kann immer die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde orientiert werden.
- Lehrpersonen sind verpflichtet, die Schulleitung zu orientieren.
Gesetzeslage
In Bezug auf Häusliche Gewalt dienen verschiedene Gesetze als rechtliche Grundlage. Polizeiliche Schutzmassnahmen wie Wegweisung, Rayon- und Kontaktverbot sind im Gewaltschutzgesetz geregelt. Im Opferhilfegesetz, Strafgesetzbuch oder Zivilgesetzbuch sind weitere Schutzmassnahmen und relevante Bestimmungen verankert. Häusliche Gewalt ist international ein Thema wie in der Istanbul-Konvention oder in anderen internationalen Übereinkommen.
Broschüre
- Eine Broschüre der Schweizerischen Kriminalprävention (SKP) Zu Hause im Unglück
Gewaltprävention
Paarberatung und Mediation im Kanton Zürich
Einzel- und Paarberatungen sowie Mediationen
044 252 80 70
Wichtige Adressen
Polizeiliche Fachstellen Häusliche Gewalt
Stadtpolizei Zürich
Fachstelle Häusliche Gewalt
044 411 64 12
Fachstelle.hg@zuerich.ch
Öffnungszeiten: Montag-Freitag 08:00-17:00 Uhr
Ausserhalb der Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an die Übermittlungszentrale unter der Nummer 044 411 71 17.
Kantonspolizei Zürich
Häusliche Gewalt
Kontakt Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt
Stadtpolizei Winterthur
Beratungsstellen
Beratungsstellen für Betroffene
Für Frauen, für Kinder und Jugendliche, für Männer und LGBTIplus Personen sowie Angehörige und Nahestehende der erwähnten Opfer:
Opferberatung Zürich
Für Männer, Frauen, Jugendliche und Kinder
044 299 40 50
obzh.ch
BIF Beratungsstelle für Frauen
Gegen Gewalt in Ehe und Partnerschaft
044 278 99 99
bif-frauenberatung.ch
Frauenberatung sexuelle Gewalt
Gegen sexuelle Gewalt und häusliche Gewalt
044 291 46 46
frauenberatung.ch
Kinderschutzgruppe und Opferberatungsstelle des Kinderspitals Zürich
044 266 76 46
kinderschutzgruppe.ch
Beratungsstelle KOKON
Opferhilfe und Krisenberatung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
044 545 45 40
kokon-zh.ch
Beratungsstellen für Gewaltausübende
Mannebüro
044 242 08 88
mannebuero.ch
Fachberatung Häusliche Gewalt
079 741 17 00
fbhg.ch
Schutzeinrichtungen für Frauen
Frauenhaus Zürich Violetta
044 250 04 04
frauenhaus-zhv.ch
Schutzeinrichtungen für Männer
ZwüscheHalt
zwueschehalt.ch
Schutzeinrichtungen für Kinder und Jugendliche
Schlupfhuus Zürich
043 268 22 66
schlupfhuus.ch
Mädchenhaus Zürich
044 341 49 45
maedchenhaus.ch