Stalking
Stalking ist verboten!
Als Stalking wird das wiederholte Nachstellen und Belästigen einer Person verstanden. Von Stalking betroffene Personen können in ihrem täglichen Leben stark beeinträchtigt werden. Sie erleiden oft Psychoterror bin hin zu körperlichen Übergriffen. Beispiele für Stalking:
- Sie erhalten belästigende Telefonanrufe zu jeder Tages- und Nachtzeit.
- Sie werden mit Briefen, SMS, E-Mails überhäuft.
- Ihnen wird am Wohnort, Arbeitsort oder an anderen Orten aufgelauert.
- Sie werden mit dem Fahrzeug verfolgt.
- Ihnen werden unerwünschte Geschenke zugestellt.
- Ihre Bekannten werden über Sie ausgefragt.
- Sie werden beleidigt, verleumdet oder es werden falsche Informationen über Sie verbreitet.
- Ihr Eigentum wird beschädigt.
- Sie werden bedroht oder zu Handlungen gezwungen.
Polizeiliche Schutzmassnahmen
Die Polizei kann zum Schutz von gefährdeten Personen Schutzmassnahmen anordnen. Eine gefährdende Person kann für 14 Tage aus der Wohnung oder dem Haus weggewiesen werden und es kann ihr verboten werden, gewisse Gebiete zu betreten oder mit gewissen Personen Kontakt aufzunehmen. Überdies kann die Polizei eine gefährdende Person für maximal 24 Stunden inhaftieren.
Die gefährdete Person kann die Schutzmassnahmen um maximal 3 Monate beim Gericht verlängern lassen. Die Opferberatungsstellen sind dabei behilflich.
Hilfe und Beratung
Was kann ich als Opfer von Stalking tun?
- Nehmen Sie die Situation ernst. Wenn nichts unternommen wird, wird Stalking mit der Zeit eher an Intensität zunehmen.
- Setzen Sie Grenzen.
- Sagen Sie dem Stalker oder der Stalkerin einmal deutlich und unmissverständlich, dass Sie keinen Kontakt mehr wollen.
- Gehen Sie auf keinen Fall auf weitere Kontaktversuche ein. Bleiben Sie konsequent.
- Informieren Sie Ihr privates und geschäftliches Umfeld über die Situation. Öffentlichkeit kann schützen.
- Deaktivieren Sie Ortungsdienste auf Ihrem Smartphone.
- Entfernen Sie Ihnen nicht bekannte Apps von Ihrem Smartphone.
- Überprüfen Sie Privatsphäre-Einstellungen in Ihrem Smartphone.
- Führen Sie ein "Stalking-Tagebuch". Dokumentieren Sie alles, was der Stalker oder die Stalkerin schreibt, schickt oder tut mit Datum und Uhrzeit. Durch das Sammeln von Beweismaterial können Sie Ihre Glaubwürdigkeit in einem allfälligen straf- oder zivilrechtlichen Verfahren untermauern.
- Suchen Sie Unterstützung und nutzen Sie alle rechtlichen Möglichkeiten, gegen den Stalker oder die Stalkerin vorzugehen.
- Rufen Sie bei Gefahr oder konkreter Bedrohung umgehend die Polizei (117).
- Warten Sie nicht zu lange mit einer Anzeige. Es ist wichtig, dass möglichst früh etwas gegen Stalking unternommen wird.
Gesetzeslage
In der Schweiz gibt es keinen expliziten Stalking-Straftatbestand. Manche Verhaltensweisen eines Stalkers oder einer Stalkerin sind jedoch gesetzeswidrig und strafbar. Taten wie Drohung, Nötigung oder telefonische Belästigung sollten daher angezeigt werden.
Broschüre
- Eine Broschüre der Schweizerischen Kriminalprävention (SKP) Stalking: Grenzen setzen!
Wichtige Adressen
Polizeiliche Fachstellen Häusliche Gewalt
Stadtpolizei Zürich
Fachstelle Häusliche Gewalt
044 411 64 12
Fachstelle.hg@zuerich.ch
Öffnungszeiten: Montag-Freitag 08:00-17:00 Uhr
Ausserhalb der Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an die Übermittlungszentrale unter der Nummer 044 411 71 17.
Kantonspolizei Zürich
Häusliche Gewalt
Kontakt Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt
Stadtpolizei Winterthur
Beratungsstellen
Beratungsstellen für Betroffene
Für Frauen, für Kinder und Jugendliche, für Männer und LGBTIplus Personen sowie Angehörige und Nahestehende der erwähnten Opfer:
Opferberatung Zürich
Für Männer, Frauen, Jugendliche und Kinder
044 299 40 50
obzh.ch
BIF Beratungsstelle für Frauen
Gegen Gewalt in Ehe und Partnerschaft
044 278 99 99
bif-frauenberatung.ch
Frauenberatung sexuelle Gewalt
Gegen sexuelle Gewalt und häusliche Gewalt
044 291 46 46
frauenberatung.ch
Beratungsstelle KOKON
Opferhilfe und Krisenberatung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
044 545 45 40
kokon-zh.ch