Spezielle Betriebe
Spezielle Betriebe (Nebenwirtschaften, Vereinslokale etc.)
Besondere Gastwirtschaften wie Nebenwirtschaften, Ausgabestellen, Take-Aways, Vereinslokale, aussenliegende Nebenwirtschaften usw. unterliegen einem speziellen bau- und patentrechtlichen Bewilligungsverfahren. Sie müssen analog den übrigen Gastwirtschaften ebenfalls behördlich abgenommen werden.
Für diese besonderen Betriebe gelten teilweise unterschiedliche Regelungen in Bezug auf die Öffnungszeiten. Diese werden z.B. durch das Eidgenössische Arbeitsgesetz (ArG), das Kantonale Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz (RLG) usw. geregelt.
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Medienauskünfte erteilt der Mediendienst.
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