Klein- und Mittelverkaufspatent
Alkohol- und Tabakverkauf
Für den Verkauf von Alkohol benötigt man ein Patent zur Führung eines Klein- und Mittelverkaufsbetriebes. Dieses berechtigt zum Verkauf von alkoholhaltigen Getränken im Detailhandel an den Endverbraucher. Jegliche Bewirtung ist verboten.
Jugendschutz:
Es ist verboten Bier, Wein und Apfelwein an Jugendliche unter 16 Jahren sowie Spirituosen, Alcopops und Aperitifs an Jugendliche unter 18 Jahren zu verkaufen.
Der Verkauf und die kostenlose Abgabe von Tabak und Tabakerzeugnissen an Personen unter 16 Jahren sowie der Verkauf an allgemein zugänglichen Automaten ist verboten.
Diese Verbote sind entsprechend auszuschildern.
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Weitere Informationen
Kontakt Kommissariat Verwaltungspolizei
Stadt Zürich
Stadtpolizei
Kommissariat Verwaltungspolizei
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Bewilligung Gastro
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8032 ZürichTelefon +41 44 411 72 71
Postadresse:
Postfach
8021 Zürich
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Mo-Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Medienauskünfte erteilt der Mediendienst.
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