Der Weg zum Restaurant (inkl. Anlässe im Innern und auf Privatgrund)
Der Weg zum eigenen Restaurant bzw. Gastwirtschaftspatent
Grundsätzliches
Eine Gastwirtschaft benötigt ein Gastwirtschaftspatent. Dieses kann nur erteilt werden, wenn die betreffenden Räumlichkeiten den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und der Gesuchsteller die gesetzlich geforderten Bedingungen erfüllt.
Grundsätzlich müssen folgende Amtsstellen kontaktiert werden:
- Amt für Baubewilligungen (AfB)
- Umwelt und Gesundheitsschutz Zürich (UGZ)
- Feuerpolizei der Stadt Zürich
- Stadtpolizei Zürich, Kommissariat Wirtschaftspolizei, Fachgruppe Bewilligung Gastro
Merkblätter
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Gesuchs- und Meldeformulare
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Weitere Informationen
Kontakt Kommissariat Verwaltungspolizei
Stadt Zürich
Stadtpolizei
Kommissariat Verwaltungspolizei
Stadtpolizei
Kommissariat Verwaltungspolizei
Bewilligung Gastro
Hohenbühlstrasse 15
8032 ZürichTelefon +41 44 411 72 71
Postadresse:
Postfach
8021 Zürich
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Telefonbetriebszeiten
Mo-Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Medienauskünfte erteilt der Mediendienst.
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