Schutz & Rettung Zürich stellt sicher, dass bei der Planung, Ausführung und dem Betrieb eines neuen Gebäudes sowie bei periodischen Kontrollen bestehender Gebäude und Anlagen höchste Sicherheitsstandards eingehalten werden.
Die Brandschutzvorschriften gelten für alle Bauten und Anlagen – vom Einfamilienhaus bis zum Infrastrukturbau. Die Anforderungen unterscheiden sich aber je nach Nutzung und Gebäudegeometrie stark. Bestehende Bauten müssen bei Umbau und Sanierung verhältnismässig angepasst werden. Seit 2015 sind die total revidierten Brandschutzvorschriften (BSV 2015) in Kraft.