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Qualitätssicherung

Qualitätssicherung im Brandschutz

Gemäss Ziffer 4.1.3 e der VKF-Brandschutzrichtlinie 11-15 «Qualitätssicherung im Brandschutz» bescheinigt der Qualitätssicherung-Verantwortliche Brandschutz vor Bezug der Baute bzw. Inbetriebnahme der Anlage der Eigentümerschaft sowie der Brandschutzbehörde die ordnungsgemässe Umsetzung aller ihm durch die Brandschutzvorschriften auferlegten Qualitätssicherungsmassnahmen mit einer Übereinstimmungserklärung.

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