Planung Neu- & Umbauten
Bei der Planung von Neu- und Umbauten sind grundsätzlich zwei Arten von Brandschutzanforderungen zu berücksichtigen:
- Baulicher Brandschutz: u.a. Brandabschnittsbildung, Sicherstellung der Fluchtwege
- Technischer Brandschutz: u.a. Haustechnik, Aufzüge, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Auch nach erfolgter Bauabnahme durch die Feuerpolizei muss der Brandschutz weiterhin gewährleistet sein.
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Für Kurzberatungen stehen Ihnen unsere Brandschutzexpert*innen während der Beratungszeit montags bis freitags jeweils von 08.00 bis 09.00 Uhr gerne zur Verfügung.