Hindernisfreie Veranstaltungen
Menschen mit Seh-, Geh- oder Hörbehinderung haben wie alle anderen Menschen ein gesetzlich verankertes Recht auf die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Dazu gehört auch der Besuch von öffentlichen Veranstaltungen. Damit diese Menschen solche Veranstaltungen besuchen und daran teilnehmen können, sind das Festgelände und die Infrastruktur grundsätzlich behindertengerecht zu gestalten, unabhängig von der Veranstaltungsdauer.
Der nachstehende Leitfaden zeigt Veranstaltenden auf, was bei der Planung und Umsetzung zu beachten ist, damit auch Menschen mit Behinderung möglichst unbeschwert daran teilnehmen können.