Baugesuche
In der Stadt Zürich ist das Amt für Baubewilligungen für Baugesuche zuständig. Die Dienstabteilung Verkehr prüft die Gesuche auf die Verkehrssicherheit. Hilfreiche Informationen und Skizzen zu den Anforderungen der Verkehrssicherheit finden Sie nachstehend.
Für konkrete Fragen zu Ihrem Anliegen wenden Sie sich bitte an Ihr Verkehrsplanungsbüro.
Ausfahrtstyp A
Je nach Klassierung der Strasse gemäss kommunalem Verkehrsplan der Stadt Zürich lässt sich der Ausfahrtstyp gemäss Anhang 2 der Verkehrserschliessungsverordnung (VErV) bestimmen.
Für den Ausfahrtstyp A gelten grundsätzlich folgende Kriterien:
- verkehrsberuhigte/r Strasse/Weg
- Tempo 30 oder Begegnungszone (Tempo 20)
- i.d.R. keine öffentlichen Verkehrsmittel (Bus/Tram)
In der Stadt Zürich verkehren mittlerweile Buslinien auch in Tempo-30-Zonen. In solchen Fällen ist insbesondere die grosszügigere Sichtweite (gemäss Anhang 3 der VErV) einzuhalten. Zu beachten ist, dass der Ausfahrtstyp A in Tempo-30-Zonen lediglich dann angewendet werden darf, wenn an der betroffenen Strasse kein erhöhter Durchgangsverkehr vorhanden ist.
Nachstehend finden Sie die Anforderungen des Ausfahrtstyps A sowie die entsprechenden Normblätter.
Ausfahrtstyp B
Je nach Klassierung der Strasse gemäss kommunalem Verkehrsplan der Stadt Zürich lässt sich der Ausfahrtstyp gemäss Anhang 2 der Verkehrserschliessungsverordnung (VErV) bestimmen.
Für den Ausfahrtstyp B gelten grundsätzlich folgende Kriterien:
- Sammel- / Hauptverkehrs- oder Verbindungsstrasse
- hohes Verkehrsaufkommen
- Tempo 50 oder mehr
- meistens öffentliche Verkehrsmittel (Bus/Tram)
Nachstehend finden Sie die Anforderungen des Ausfahrtstyps B sowie die entsprechenden Normblätter.