Begegnungszonen
Mehr Verkehrssicherheit und Lebensqualität in Ihrem Quartier
Begegnungszone erleben
In einer Begegnungszone wird das Miteinander gelebt. Die Strasse ist nicht mehr nur Verkehrsfläche, sondern gleichzeitig auch Aufenthaltsort für Kinder und Erwachsene. Dies erfordert von den Benutzenden gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis. So geniesst die Anwohnerschaft mehr Wohnqualität und die Verkehrssicherheit ist dank der tiefen Geschwindigkeit sehr gut.
Klare und einfache Verkehrsregeln sorgen dafür, dass das Miteinander funktioniert:
- Die Fussgänger*innen geniessen den Vortritt vor den Fahrzeugen.
- Die Höchstgeschwindigkeit beträgt für alle Fahrzeuge 20 km/h.
- Auch fahrzeugähnliche Geräte (wie Rollschuhe, Inline-Skates, Skateboards, Trottinettes oder Kinderräder) müssen ihre Geschwindigkeit und Fahrweise den Umständen sowie den Besonderheiten des Geräts anpassen.
- Fahrzeuge dürfen nicht unnötig behindert werden.
- Das Parkieren ist nur an markierten Stellen erlaubt.
- Es gibt keine Fussgängerstreifen, da der Fussgängervortritt überall gilt.
Quartierstrasse zu einer Begegnungszone aufwerten
Folgende Kriterien erhöhen die Chancen, damit eine Quartierstrasse zu einer Begegnungszone aufgewertet werden kann:
- verkehrsarme Quartierstrasse
- kein nennenswerter Durchgangsverkehr
- kein oder minimales Gefälle
- Tempo 30 auf den angrenzenden Strassen
- kein Trottoir
- «Begegnungszone» funktioniert ohne weitere bauliche Massnahmen, z. B. Einhalten der Höchstgeschwindigkeit
- starker Bezug zu angrenzenden Wohnhäusern und Vorgärten
Es müssen nicht zwingend alle Kriterien erfüllt sein.
Hinweis: Bei einer Strasse mit einem Fahrverbot wird keine Begegnungszone eingeführt.
Begegnungszone beantragen
Anwohnende können ein schriftliches Gesuch (ohne Formular) für eine Begegnungszone stellen. Das Gesuch sollte in der Anwohnerschaft breit abgestützt sein und folgende Informationen enthalten:
- Name des Antragsstellers
- Name der Strasse (möglichst genaue Abschnittsangabe) und Plan mit gewünschtem Perimeter
- Gründe für das Einrichten einer Begegnungszone
- optional: Liste von weiteren Anwohnenden, die das Gesuch unterstützen
Wir nehmen Ihr Gesuch gerne auf folgenden Wegen entgegen:
- Per Post: Stadt Zürich, Dienstabteilung Verkehr, Verkehrsprojekte, Mühlegasse 18, Postfach, 8021 Zürich
- Per E-Mail: dav-begegnungszonen@zuerich.ch
Bei Fragen erreichen Sie uns unter Telefon 044 411 88 01.