Global Navigation

Strassen und Wege

Das Strassennetz der Stadt Zürich soll ein zusammenhängendes und sicheres System bilden. Es ist hierarchisch aufgebaut, ermöglicht die Erschliessung der Stadt und deren Ver- und Entsorgung an der Oberfläche wie auch im Untergrund und trägt zu einer hohen Lebens- und Aufenthaltsqualität bei. Die Bedürfnisse des motorisierten Individualverkehrs (MIV), des strassengebundenen öffentlichen Verkehrs (ÖV) und des Fuss- und Veloverkehrs müssen je angemessen berücksichtigt werden. Das Fusswegnetz soll feinmaschig sein und direkte, sichere Verbindungen bieten. Das Velonetz soll durchgehend sein und sichere sowie sichtbare Verbindungen bieten. Die angrenzenden Gebäude, ihre Erdgeschossnutzungen und Vorzonen prägen Strassenräume wesentlich mit. Sind Fussverkehrsflächen in Quartierzentren attraktiv und klimatisch angenehm gestaltet, halten sich Menschen dort gerne auf. Davon profitiert das Umfeld, etwa der Detailhandel, Dienstleistungsunternehmen, das Gastgewerbe und kulturelle Einrichtungen. In Wohngebieten und in der Umgebung von Schulhäusern erhöhen attraktive Fussverkehrsflächen die Wohn- und Freizeitqualität sowie die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen. Schulwege sind abwechslungsreich und sicher. Dazu tragen auch übersichtliche Querungen an geeigneten Stellen bei.

Unterstützen Sie den ordnenden, verbindenden Charakter von Strassenräumen, mit möglichst geradlinigen und durchgehenden Strukturen. Gliedern Sie den Raum in parallele, symmetrische Bänder: Gebäudevorzone, Trottoir, Elementband, Fahrbahn, Elementband, Trottoir, Gebäudevorzone.
Strassenräume sollen hitzemindernd gestaltet sein. Ein hoher Anteil an Vegetation und im Sommer beschattete Gehwege sind anzustreben. Setzen Sie durchgehende Alleen, Baumreihen und Einzelbäume, abgestimmt auf das Alleenkonzept. Bäume zählen zu den wichtigsten, vertikal und linear ordnenden Elementen und wirken äusserst positiv auf das Stadtklima und die Stadtraumqualität. Schaffen Sie ideale Voraussetzungen für einen alterungsfähigen Baumbestand, indem sie unter anderem durchwurzelbare Räume vergrössern und Baumscheiben durchgehend planen (vgl. dazu Fachplanung Stadtbäume). Die Situation im Untergrund (Werkleitungen etc.) ist geordnet auf die Baumpflanzungen abzustimmen.

Achten Sie auf ein nachhaltiges, aktives Wassermanagement. Oberflächenwasser ist soweit möglich zurück zu halten, um die Verdunstungsleistung zu erhöhen und/oder vor Ort versickern zu lassen. Das Regenwassermanagement ist (systemisch) zusammen mit der Vegetation zu entwickeln und berücksichtigt die Wasserqualität.

Die Strassenräume sind konsistent und ruhig zu gestalten. Setzen Sie die Elemente und Oberflächen - insbesondere Belagswechsel - bewusst ein und achten Sie auf eine dem jeweiligen Strassencharakter angemessene Gesamtgestaltung.

Gehen ist Fortbewegung, Aufenthalt und Erlebnis zugleich. Fussverkehrsflächen können einem oder mehreren der folgenden Zwecke dienen:

  • pendeln – Arbeit, Ausbildung, Schule, Kindergarten
  • flanieren – Aussicht, einkaufen
  • Sport – spielen, laufen, radfahren, skaten
  • verweilen – kommunizieren, erholen, sich aufhalten, schauen
  • transportieren – einkaufen, umziehen
Typischer Strassenquerschnitt
Typischer Strassenquerschnitt

Trottoirs sind primär für den Fussverkehr vorgesehen. Sie sind unter Berücksichtigung der Normen für den hindernisfreien Verkehrsraum wasserdurchlässig zu gestalten. Entlang von Strassen wird der Veloverkehr wo immer möglich getrennt vom Fussverkehr geführt (Radstreifen oder Radwege). Die konkrete Führungsweise wird ortsspezifisch entwickelt und ist abhängig von der Verkehrsbelastung und dem Temporegime. Planen Sie beschattete Routen sowie Wartebereiche an Kreuzungen für den Fuss- und Veloverkehr. Bieten Sie Erfrischungsmöglichkeiten an, z.B. mit regelmässigem Trinbrunnen Angebot im Fuss- und Radwegenetz.

Fahrbahnränder sollen durchgehend, möglichst symmetrisch und geradlinig gestaltet sein und wenige Höhenversätze und Radiuswechsel aufweisen. Vermeiden Sie Asymmetrien, abrupte Verschwenkungen der Fahrbahnränder und häufige Querschnittswechsel.

Übersicht Strassentypen
Übersicht Strassentypen

Ordnen Sie Verkehrsinseln und Verkehrsberuhigungsmassnahmen sorgfältig in den Strassenraum ein. Sind Querschnittswechsel notwendig, so gestalten Sie sie bei verkehrsorientierten Strassen verkehrsdynamisch-fliessend, bei siedlungsorientierten Strassen und Kap-Haltestellen mit Winkeln von 45 oder 90°. Für Elemente wie Bäume oder Bänke ist das Elementband zwischen Fahrbahn und Gehbereich vorgesehen.

Stimmen Sie die Strassenbreiten auf die Funktion, die Belastung sowie auf die stadträumliche Bedeutung der Strasse respektive des Weges ab. Dimensionieren Sie die Fuss- und Veloverkehrsflächen anhand der Standards Fussverkehr und Velostandards.

Fusswege müssen zu allen Tages- und Jahreszeiten für alle Nutzenden des öffentlichen Stadtraums gut begehbar sein. Sorgen Sie dafür, dass Anfänge und Enden der Fusswege übersichtlich und leicht zu finden sind. Achten Sie insbesondere auf die Bedürfnisse von Behinderten, älteren Menschen und Kindern und generell auf folgende Punkte:

  • direkte Wegführung, keine Umwege und Sackgassen
  • komfortable und erlebnisreiche Linienführung mit Aufenthaltsbereichen
  • angemessene Steigungen in Hanglagen
  • gute Sichtverhältnisse bei Tag und Nacht
  •  gute Querungsmöglichkeiten von Strassenräumen in Wunschlinien

Sehen Sie Querungen möglichst auf den Wunschlinien der Fussgänger*innen vor und gestalten Sie diese sicher. Querungen müssen für den Fahrverkehr gut erkennbar und für den Fussverkehr gut auffindbar sein.

Menschen mit Sehbehinderung müssen die Begrenzung von Fussverkehrsflächen und Querungsstellen erkennen und ertasten können. Bieten Sie daher auf grossen, nicht linear gegliederten Flächen Führungselemente gemäss VSS-Norm SN 640 075 oder taktil-visuelle Leitlinien an. Die Randabschlüsse an Querungen müssen barrierefrei gestaltet sein.

Ertastbare Abgrenzung zwischen Rad- und Fussweg
Ertastbare Abgrenzung zwischen Rad- und Fussweg

Wenn Fussverkehrsbereiche (Fusswege oder Mischverkehrsflächen Fuss/Velo) seitlich an Radwege grenzen, muss die Trennung mittels schrägem Randabschluss 4 cm ertastbar ausgebildet sein (TED-Norm 16.26). Übergänge auf Radwege oder in Radstreifen auf der Fahrbahn können mit schrägem Randabschluss 4 oder 6 cm ausgebildet werden (TED-Normen 16.26 und 16.36).

Verwenden Sie für die Veloführung folgende Piktogramme:

  • Radwege und -streifen: Velopiktogramm
  • Mischverkehrsflächen Fuss/Velo: Fussverkehrs- und Velopiktogramm kombiniert
  • Velo gestattet: keine Piktogramme

Trambereiche sind von Fussverkehrsflächen mindestens mit niedrigen Randabschlüssen abzugrenzen, entweder mit Versatz von 3 cm vertikal oder 4 cm schräg. Dies gilt auch bei kurzen Unterbrüchen eines Gehwegs, etwa für Tramdepot-Einfahrten. Grenzen Sie grössere Mischverkehrsflächen Tram-/Fussverkehr von reinen Fussverkehrsflächen baulich ab, und statten Sie sie mit Führungselementen gemäss SN 640 075 oder mit taktil-visuellen Leitlinien aus.

Passen Sie Trottoirs entlang von Strassen sowie auf Plätzen, Verkehrsknoten und Brücken gestalterisch den übergeordneten Stadträumen und deren Bedeutung an (Dimensionierung anhand Standards Fussverkehr). Sie sind ein- oder beidseitig entlang der Fahrbahn zu führen.

Private Fusswege mit öffentlichem Wegrecht sollen als öffentliche Stadträume in Form und Funktion erkennbar sein. Gestalten Sie sie deshalb weitgehend mit sickerungsfähigen und hitzemindernden Materialien und Elementen aus dem Elementkatalog.

Hardhof. Grüntrassee in landschaftlichem Freiraum.
Hardhof. Grüntrassee in landschaftlichem Freiraum.

Grüntrassees tragen zur Hitzeminderung bei (vgl. Fachplanung Hitzeminderung), verbessern das Wassermanagement, reduzieren den Strassenlärm um 3 bis 6 dB und werten Strassenräume mit Tramlinien auf. Sie können wichtige ökologische Vernetzungskorridore sein. Sehen Sie Grüntrassees wo immer möglich (auch abschnittsweise) vor, sofern sie in eine konsistente Strassenraumgestaltung eingebettet werden können. Beispielsweise in durchgrünten Aussenquartieren mit hohem Wohnanteil und breiten Strassenquerschnitten sowie bei Tramlinien, die parkähnliche Umgebungen queren. Achten Sie auf eine gute Querbarkeit und vermeiden Sie eine Trennwirkung des Stadtraums.

Begrünen Sie die Flächen nach Angaben von GSZ und VBZ und bilden Sie Übergänge zu Grünräumen fliessend aus. Im Strassenraum werden Rasengittersteine eingesetzt und die Flächen dort mit einem Randstein RN 15 begrenzt, wo das Trassee wegen Querungen nicht ebenerdig sein muss. Kombinieren Sie Grüntrassees mit anderen grünen Elementen wie Alleen, Baumreihen und grünen Vorgärten.

Planungsgrundlagen

  • Normen des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute VSS, insbesondere:
    SN 640 075 Fussgängerverkehr – Hindernisfreier Verkehrsraum und
    VSS-Norm 40 201 Geometrisches Normalprofil
    VSS-Guide 40 303 Strassenprojektierung – Entwurf von Hauptverkehrsstrassen innerorts
  • Entwurf von Hauptverkehrsstrassen innerorts (Leitfaden VSS), 2017
  • Fachplanung Hitzeminderung, Grün Stadt Zürich GSZ, 2020
  • Alleenkonzept, Grün Stadt Zürich GSZ, 1991
  • Velostrategie 2030 der Stadt Zürich, Tiefbauamt Stadt Zürich TAZ, 2021
  • Quartierzentren, Aufwertung der Stadträume (Quarz), Tiefbauamt Stadt Zürich TAZ, 2006
  • Tempo- und Verkehrsregimes mit ÖV-Trassierung, Tiefbauamt Stadt Zürich TAZ, 2013
  • Empfehlung für die Planung von Strassenbahnanlagen auf dem Netz der Verkehrsbetriebe Zürich, Verkehrsbetriebe Zürich VBZ, 2014 (Bezug bei VBZ)
  • Anforderungen VBZ an die Businfrastruktur im Strassenraum (ABIS), Verkehrsbetriebe Zürich VBZ, 2018 (Bezug bei VBZ)
  • Velostandards Stadt Zürich, Tiefbauamt Stadt Zürich TAZ, 2024
  • Leitfaden «Standards Fussverkehr», Tiefbauamt Stadt Zürich TAZ, 2020 (Trottoirbreiten) / 2022 (Querungen)
  • Guideline Quickwins Hitzeminderung, Tiefbauamt Stadt Zürich TAZ, 2022
  • Fachplanung Hitzeminderung, Grün Stadt Zürich GSZ, 2020
  • Fachplanung Stadtbäume, Grün Stadt Zürich GSZ, 2021
  • Arbeitshilfe Verdunstung und Versickerung in Stadträumen, Entsorgung + Recycling Stadt Zürich ERZ, 2023
  • Richtlinie und Praxishilfe Regenwasserbewirtschaftung, Baudirektion, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL), 2022
  • Arbeitshilfe Versickerung in Stadträumen, Entsorgung + Recycling Stadt Zürich ERZ, 2015
  • Leitfaden Bauen an Stadtachsen und Plätzen, Amt für Städtebau Stadt Zürich AfS, 2021
  • Faktenblatt Vortrittsverhältnisse in Tempo-30-Zonen, Dienstabteilung Verkehr Stadt Zürich DAV, 2021
  • Signalisationskonzept Velovorzugsrouten Stadt Zürich, Dienstabteilung Verkehr Stadt Zürich DAV, 2023
  • Richtlinie für Strassenbauprojekte in Amphibienzonen, Grün Stadt Zürich GSZ
  • TED-Normen, Tiefbau- und Entsorgungsdepartement Stadt Zürich TED, insbesondere:
    TED-Norm 16.01 bis 16.03 und 20.02
  • Leitfaden Zukunft Gartenstadt Zürich, Amt für Städtebau Stadt Zürich AfS, 2023
  • Faktenblatt Velovorzugsrouten grundsätzlich frei vom motorisierten Individualverkehr, Tiefbauamt Stadt Zürich TAZ, 2023
  • Merkblatt Neuer Umgang mit Strassen-Parkplätzen bei der Planung und Projektierung, Tiefbauamt Stadt Zürich TAZ, 2023
  • Arbeitshilfe Tempo 30-Nachrüstungen - Sofortmassnahmen im Bestand, Tiefbauamt Stadt Zürich TAZ und Dienstabteilung Verkehr Stadt Zürich DAV, 2022
  • Richtlinie Störfallvorsorge bei kantonalen Durchgangsstrassen, Baudirektion Kanton Zürich, 2023