Transformationsbeiträge kulturelle Teilhabe
Zusammen mit dem Kanton Zürich setzt die Stadt Zürich von 2024 bis 2027 ein neues Förderinstrument zur Stärkung der kulturellen Teilhabe in Kulturinstitutionen um.
Zugänglichkeit verbessern und Teilhabe stärken
Die Zürcher Bevölkerung ist ausgesprochen divers. Diese Vielfalt soll sich vermehrt auch im kulturellen Leben widerspiegeln. Heute ist die Teilhabe am kulturellen Leben für bestimmte Menschen und Bevölkerungsgruppen erschwert – zum Beispiel aufgrund ihrer kulturellen oder sozialen Herkunft oder wegen einer körperlichen oder psychischen Behinderung. Stadt und Kanton unterstützen deshalb Kulturinstitutionen dabei, ihre Zugänglichkeit zu verbessern und die Teilhabe aller am Kulturleben zu stärken.
Förderprogramm für Kulturinstitutionen
Das neue Förderinstrument «Transformationsbeiträge Kulturelle Teilhabe» richtet sich an Kulturinstitutionen, die von der Stadt und/oder vom Kanton Zürich einen wiederkehrenden Beitrag erhalten.
Kulturinstitutionen, die sich im Bereich der Diversität und Chancengleichheit weiterentwickeln wollen, werden dabei unterstützt, ihre Strukturen, Entscheidungsprozesse und ihr Angebot zu überprüfen. Ziel ist es, Zugangsbarrieren abzubauen und die Chancengleichheit zu verbessern. Ausgangspunkt eines Transformationsvorhabens ist die Zusammenarbeit der Kulturinstitution mit einer zivilgesellschaftlichen Organisation. Die zivilgesellschaftliche Organisation vertritt die Bedürfnisse und Interessen von Menschen, deren Teilnahme am kulturellen Leben erschwert ist. Mit dem Förderprogramm wird der gesamte Prozess der Zusammenarbeit der Kooperationspartner*innen unterstützt: von der Analyse der Kulturinstitution über die Entwicklung von Strategien bis zur Umsetzung konkreter Massnahmen.
Künstlerische Projekte werden im Rahmen der Transformationsbeiträge nicht unterstützt. Transformationsvorhaben können in drei nacheinander folgenden Phasen unterstützt werden. Für jede Phase wird ein Gesuch gestellt und werden separate Beiträge gesprochen.
Zusammenarbeit mit dem Kanton Zürich
Stadt und Kanton Zürich arbeiten für dieses Förderinstrument eng zusammen und setzen dieses ab 2024 gemeinsam um. Die Gesucheingabe erfolgt für alle antragsberechtigten Institutionen über die Fachstelle Kultur.
Auf der Internetseite der Fachstelle Kultur des Kantons Zürich finden sich weitere Informationen unter anderem zu:
- Förderprogramm
- Voraussetzungen
- Gesuchsunterlagen
- Eingabetermine
- Gesuchsbehandlung
- Beurteilungskriterien
- Beitragshöhe
Informationsveranstaltungen
Interessierte Kulturinstitutionen sind aufgefordert, vor der Gesucheingabe eine Informationsveranstaltung zu besuchen.
Die nächsten Termine sind auf der Website der Fachstelle Kultur aufgeführt.
Die Veranstaltung findet online statt und dauert ca. 1.5 Stunden. Die Anmeldung erfolgt über kulturelle.teilhabe@ji.zh.ch
Kontaktpersonen
Bei spezifischen Fragen zu Gesuchseingabe und -verfahren wenden Sie sich bitte an die Fachstelle Kultur Kanton Zürich.