Teilrevision Bau- und Zonenordnung Zonenplanänderung «Sporthalle Witikon», Zürich-Witikon, Kreis 7
Öffentliche Auflage
Der Vorsteher des Hochbaudepartements hat am 11. September 2024 verfügt:
Die BZO-Teilrevision «Sporthalle Witikon» wird vor der Festsetzung öffentlich aufgelegt (§ 7 des Planungs- und Baugesetzes).
Die Unterlagen dazu (Plan und Erläuterungsbericht, je datiert vom 26. August 2024) können vom 2. Oktober 2024 bis und mit 2. Dezember 2024, im Amt für Städtebau, Amtshaus IV, Lindenhofstrasse 19, 2. Stock, während den Büroöffnungszeiten von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr oder im Internet unter www.stadt-zuerich.ch/hochbau eingesehen werden.
Während der Auflagefrist können sich alle interessierten Personen schriftlich zum Planinhalt äussern. Unter www.stadt-zuerich.ch/hochbau steht neben den Unterlagen ein Web-Formular für Stellungnahmen zur Verfügung. Die Eingaben sind bis zum 2. Dezember 2024 elektronisch oder schriftlich dem Amt für Städtebau, Lindenhofstrasse 19, Postfach, 8021 Zürich, einzureichen.
Über die Berücksichtigung von Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung entschieden. Danach stehen die BZO-Teilrevision und die Stellungnahme zu den nicht berücksichtigten Einwendungen zur Einsichtnahme offen.
Zürich, 2. Oktober 2024
Hochbaudepartement der Stadt Zürich
Kontaktpersonen
Amt für Städtebau
Telefon 044 412 24 68