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Kommunaler Richtplan Stadt Zürich, Teilrevision Freiraumentwicklung

Öffentliche Auflage

Der Vorsteher des Hochbaudepartements hat am 13. August 2024 verfügt:

Die Vorlage Teilrevision Freiraumentwicklung des kommunalen Richtplans Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen gemäss nachstehenden Unterlagen, alle datiert vom 8. Juli 2024, wird vor ihrer Festsetzung öffentlich aufgelegt (§ 7 Planungs- und Baugesetz).

- Richtplantext
- Richtplan Massstab 1:15'000
- Erläuternder Bericht zur Teilrevision

Die Unterlagen liegen vom 28. August 2024 bis zum 28. Oktober 2024 während 60 Tagen bei der Stadt Zürich (im Amt für Städtebau, Amtshaus IV, Lindenhofstrasse 19, 2. Stock, während den Büroöffnungszeiten oder im Internet, www.stadt-zuerich.ch/hochbau) zur Einsichtnahme öffentlich auf. 

Während der Auflagefrist können sich alle interessierten Personen schriftlich zum Planinhalt äussern. Die Eingaben sind bis zum 28. Oktober 2024 dem Amt für Städtebau, Lindenhofstrasse 19, Postfach, 8021 Zürich, einzureichen.

Über die Berücksichtigung von Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung entschieden. Hernach stehen der Plan sowie die Stellungnahme zu den nicht berücksichtigten Einwendungen zur Einsichtnahme offen.

Zürich, 28. August 2024
Hochbaudepartement der Stadt Zürich

Kontaktpersonen

Amt für Städtebau

Simone Gabi

Telefon 044 412 29 06

Kontaktformular

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