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Festlegung des Gewässerraums am Schwarzbach im Verfahren «Festlegung Gewässerraum im Siedlungsgebiet Adliswil»

Öffentliche Auflage

Der Vorsteher des Hochbaudepartements hat am 3. Juni 2024 verfügt:

Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz. Sie sollen dazu beitragen, dass die Schweizer Gewässer wieder naturnäher werden. Unter anderem müssen die Kantone entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten Gewässerraum festlegen. Er verhindert, dass die Gewässer stärker zugebaut werden und schützt ihre Uferbereiche.

Gestützt auf § 15 e Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei (HWSchV, LS 724.112) hat die Stadt Adliswil den Gewässerraum am Schwarzbach erarbeitet.

Gestützt auf § 15 g HWSchV macht die Stadt Zürich die Planauflage öffentlich bekannt. Die Unterlagen liegen vom 10. Juli bis zum 7. September 2024 während 60 Tagen bei der Stadt Zürich (im Amt für Städtebau, Amtshaus IV, Lindenhofstrasse 19, 2. Stock, während den Büroöffnungszeiten oder im Internet, www.stadt-zuerich.ch/hochbau) zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Gewässerräume sind zudem im kantonalen GIS-Browser (www.maps.zh.ch) publiziert.

Gestützt auf § 15 g Abs. 4 HWSchV kann während der öffentlichen Auflage jedermann Einwendungen gegen den Entwurf zur Festlegung des Gewässerraums erheben. Einwendungen gegen die Festlegung des Gewässerraums sind bis zum 7. September 2024 elektronisch oder schriftlich dem Amt für Städtebau, Lindenhofstrasse 19, Postfach, 8021 Zürich, einzureichen. 

Fritst: 60 Tage
Ablauf der Frist: 7. September 2024

Kontaktstelle
Stadt Zürich
Amt für Städtebau
Lindenhofstrasse 19
Postfach
8021 Zürich.

Zürich, 10. Juli 2024
Hochbaudepartement der Stadt Zürich

Kontaktpersonen

Amt für Städtebau

Arianne Allemann

Telefon 044 412 41 48

Kontaktformular

Amt für Städtebau

Corina Willi

Telefon 044 412 26 93

Kontaktformular

Amt für Städtebau

Monika Rüsi

Telefon 044 412 51 80

Kontaktformular

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