Förderprogramm Sanierung von Fenstern und Fassaden an inventarisierten oder geschützten Gebäuden
Inventar- und Schutzobjekte machen in der Stadt Zürich rund 17 Prozent aller Gebäude aus (Stand 2021). Bei diesen ist die energetische Sanierung anspruchsvoll. Deshalb erhält die Sanierung von Fenstern und Fassaden an inventarisierten oder geschützten Gebäuden eine zusätzliche finanzielle Unterstützung.
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Bei Fenstersanierungen: Fr. 200.– / m2 Glasfläche
Bei Fassadensanierungen: Fr. 60.– / m2 Fassadenfläche (abzüglich der Fensterflächen)
Die Beiträge für Fenster und Fassaden können kumuliert werden. Zusätzlich können sie mit den folgenden Förderprogrammen im Bereich Sanierung Gebäudehülle kombiniert werden:
Gebäudehüllensanierung mit GEAK Plus
Förderung Kanton Zürich: Wärmedämmung
Förderbeiträge unter Fr. 1000.– werden nicht ausgerichtet.
Der maximale Förderbeitrag pro Gebäude beträgt Fr. 400 000.–.
- Das Gebäude ist Bestandteil des Inventars der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte des Bundes, des Kantons oder der Stadt oder ist von einer Behörde unter Schutz gestellt. Ob Ihr Gebäude inventarisiert oder geschützt ist, erfahren Sie in der Katasterauskunft.
- Das Einverständnis der städtischen oder kantonalen Denkmalpflege für die baulichen Massnahmen liegt schriftlich vor. Wichtig: Beachten Sie dazu den Abschnitt "Wie ist das schriftliche Einverständnis der Denkmalpflege einzuholen?".
- Bei Fenstersanierungen: Der U-Wert der Verglasung beträgt vor der Sanierung oder dem Ersatz mehr als 1,1 W/m2K und danach höchstens 1,1 W/m2K.
- Bei Fassadensanierungen: Der U-Wert der Fassade wird um mindestens 0,07 W/m2K reduziert und beträgt nach der Sanierung höchstens 0,5 W/m2K.
- Beiträge werden nur für Sanierungen im Sinne von Umbauten und Umnutzungen entrichtet. Keine Beiträge werden für neue Anbauten, Ersatzbauten sowie Aufstockungen gewährt.
- Beiträge werden für Liegenschaften von Privatpersonen, Körperschaften und Stiftungen des privaten Rechts sowie von städtischen Eigenwirtschaftsbetrieben und Wohnbaustiftungen entrichtet. Keine Beiträge werden für Liegenschaften von Bund, Kanton und Stadt sowie von selbstständigen Anstalten des öffentlichen Rechts gewährt.
Zusätzliche Bedingungen bei ganz oder teilweise vermieteten Liegenschaften:
- Mietzinserhöhungen im Zusammenhang mit den geförderten Massnahmen erfolgen nur im gesetzlich vorgesehenen Rahmen. Die Förderbeiträge werden bei der Mietzinsfestsetzung berücksichtigt.
- Es erfolgen keine Leerkündigungen aufgrund der energetischen Sanierungen und die Mieter*innen müssen ihre Wohnungen infolge der Bauarbeiten nicht verlassen oder eine Zwischenlösung suchen. In begründeten Fällen können Ausnahmen gewährt werden. In diesen Fällen werden Begleitmassnahmen zum sozialverträglichen Umgang nachgewiesen.
Die geplanten Massnahmen sind frühzeitig mit der zuständigen Denkmalpflege (Stadt oder Kanton Zürich) vorzubesprechen. Nach der Vorbesprechung und bei Erfüllen der objektspezifischen Anforderungen muss das schriftliche Einverständnis der Denkmalpflege eingeholt werden.
Prüfen Sie zuerst, ob Ihre Liegenschaft inventarisiert oder geschützt ist und ob sie von kommunaler oder überkommunaler Bedeutung ist. Dies erfahren Sie in der Katasterauskunft.
- Objekt von kommunaler Bedeutung: Nehmen Sie Kontakt auf mit der Denkmalpflege der Stadt Zürich: Telefon 044 412 40 24 oder untenstehendes Kontaktformular
- Objekt von überkommunaler Bedeutung: Nehmen Sie Kontakt auf mit der Denkmalpflege des Kantons Zürich: Telefon 043 259 69 00 oder E-Mail ad@bd.zh.ch
Klären Sie mit dem Amt für Baubewilligungen, ob für die geplanten Massnahmen ein Baubewilligungsverfahren notwendig ist.
- Fordern die geplanten Massnahmen ein Baubewilligungsverfahren, kann das schriftliche Einverständnis der Denkmalpflege erst nach Ausstellung des Bauentscheids, aber vor Baubeginn eingeholt werden.
- Fordern die geplanten Massnahmen kein Baubewilligungsverfahren, kann das Einverständnis nach der Vorbesprechung mit der Denkmalpflege und bei Erfüllen der objektspezifischen Anforderungen eingeholt werden.
Reichen Sie die ausgefüllte Einverständniserklärung per E-Mail bei der zuständigen Denkmalpflege zur Unterzeichnung ein.
Nach Erhalt der unterzeichneten Einverständniserklärung reichen Sie diese zusammen mit den weiteren benötigten Unterlagen auf der Förderplattform der Stadt Zürich vor Baubeginn ein.
Fördergesuch einreichen, danach Beginn der Bautätigkeit:
- Damit Ihr Bauvorhaben gefördert werden darf, müssen Sie vor Baubeginn ein Gesuch mit allen Unterlagen auf der städtischen Förderplattform einreichen.
- Nach Erhalt der Eingangsbestätigung (automatisch generierte E-Mail von der Förderplattform) können Sie mit dem Bau beginnen. Ein Baubeginn vor Erhalt der Förderzusage erfolgt auf eigenes Risiko.
- Eine Förderzusage ist drei Jahre ab Datum der Zusage gültig.
Abschlussformular und Auszahlung Fördergelder:
- Reichen Sie nach Abschluss der Bautätigkeiten das Abschlussformular mit den benötigten Dokumenten ein. Der Abschluss wird bearbeitet, sobald die Unterlagen vollständig eingereicht wurden. Sind alle Bedingungen erfüllt, erhalten Sie das Auszahlungsschreiben.
- Die Fördergelder werden nach Ausstellung des Auszahlungsschreibens ausbezahlt.
- Unterzeichnete Einverständniserklärung der Denkmalpflege
- Pläne (Grundrisse und Ansichten)
- Berechnung der förderberechtigen Glas- und/oder Fassadenflächen
- Offerten der zu sanierenden Gebäudeteile
- U-Werte Berechnungen Ist- und Neu-Zustand
- Aktuelle Fotos der Gebäudeansichten und der zu sanierenden Gebäudeteile
Start: 1. August 2022
Ende: 31. Dezember 2025 oder sobald der Objektkredit von 18,7 Millionen Franken ausgeschöpft ist.
Ebenfalls Teil des Förderprogramms Energetische Gebäudesanierung ist die folgende Förderung: Gebäudehüllensanierung mit GEAK Plus
Kontakt Denkmalpflege
Die geplanten Massnahmen sind frühzeitig mit der zuständigen Denkmalpflege (Stadt oder Kanton Zürich) vorzubesprechen. Nach der Vorbesprechung und bei Erfüllen der objektspezifischen Anforderungen muss das schriftliche Einverständnis der Denkmalpflege eingeholt werden. Ob Ihr Gebäude von kommunaler oder überkommunaler Bedeutung ist, erfahren Sie in der Katasterauskunft.
- Objekt von kommunaler Bedeutung: Nehmen Sie Kontakt auf mit der Denkmalpflege der Stadt Zürich: Telefon 044 412 40 24 oder untenstehendes Kontaktformular
- Objekt von überkommunaler Bedeutung: Nehmen Sie Kontakt auf mit der Denkmalpflege des Kantons Zürich: Telefon 043 259 69 00 oder E-Mail ad@bd.zh.ch
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