Förderprogramm Gebäudehüllensanierung mit GEAK Plus
Um das städtische Klimaziel Netto-Null 2040 zu erreichen, muss der Wärmebedarf um 20 Prozent abnehmen, indem mehr bestehende Liegenschaften energetisch saniert werden. Als Ergänzung zur kantonalen Förderung und unter Berücksichtigung der städtischen Bedürfnisse startete die Stadt Zürich am 1. August 2022 ein neues Förderprogramm für die Gebäudehüllensanierung mit GEAK Plus.
Berechnen Sie mit Hilfe des Fördergeldrechners unkompliziert die Höhe Ihres voraussichtlichen Beitrags und reichen Sie das Gesuch direkt auf der untenstehenden Förderplattform ein.
Fördergeldrechner
Beitragsgesuch
Stellen Sie Ihr Beitragsgesuch direkt auf der Förderplattform der Stadt Zürich.
Zusätzliche Fördergelder
Bei gleichzeitiger Installation einer Photovoltaikanlage auf den sanierten Dach- und Fassadeflächen wird durch den Kanton ein Bonus von Fr. 20.– pro m² Modulfläche ausgezahlt.
Prüfen Sie, ob Sie zusätzlich vom kantonalen Förderprogramm Wärmedämmung und vom städtischen Förderprogramm Sanierung Fenster und Fassade bei Inventar- und Schutzobjekten profitieren können. Die Fördergelder dürfen kombiniert werden.
Mehr erfahren
Fr. 70.– / m2 Energiebezugsfläche
Die Beiträge können mit den folgenden Förderprogrammen im Bereich Sanierung Gebäudehülle kombiniert werden:
Sanierung von Fenstern und Fassaden an inventarisierten oder geschützten Gebäuden
Förderung Kanton Zürich: Wärmedämmung
Förderbeiträge unter Fr. 1000.– werden nicht ausgerichtet.
Der maximale Förderbeitrag pro Gebäude beträgt Fr. 400 000.–.
- Der GEAK Plus liegt vor und ist nicht älter als drei Jahre.
- Das Gebäude erreicht nach der Sanierung bei der Bewertung «Effizienz Gebäudehülle» gemäss GEAK Plus mindestens die Klasse C und eine Verbesserung um mindestens zwei Klassen im Vergleich zum Zustand vor der Sanierung.
- Beiträge werden nur für Sanierungen im Sinne von Umbauten und Umnutzungen entrichtet. Keine Beiträge werden für neue Anbauten, Ersatzbauten sowie Aufstockungen gewährt.
- Beiträge werden für Liegenschaften von Privatpersonen, Körperschaften und Stiftungen des privaten Rechts sowie von städtischen Eigenwirtschaftsbetrieben und Wohnbaustiftungen entrichtet. Keine Beiträge werden für Liegenschaften von Bund, Kanton und Stadt sowie von selbstständigen Anstalten des öffentlichen Rechts gewährt.
Zusätzliche Bedingungen bei ganz oder teilweise vermieteten Liegenschaften:
- Mietzinserhöhungen im Zusammenhang mit den geförderten Massnahmen erfolgen nur im gesetzlich vorgesehenen Rahmen. Die Förderbeiträge werden bei der Mietzinsfestsetzung berücksichtigt.
- Es erfolgen keine Leerkündigungen aufgrund der energetischen Sanierungen und die Mieter*innen müssen ihre Wohnungen infolge der Bauarbeiten nicht verlassen oder eine Zwischenlösung suchen. In begründeten Fällen können Ausnahmen gewährt werden. In diesen Fällen werden Begleitmassnahmen zum sozialverträglichen Umgang nachgewiesen.
Der GEAK Plus ist ein schweizweit einheitlicher Beratungsbericht, der von zertifizierten GEAK Expert*innen erstellt wird, nachdem eine Begehung Ihrer Liegenschaft stattgefunden hat. Im GEAK Plus werden Ihnen zwei bis drei auf Ihre Liegenschaft zugeschnittene Varianten zur energetischen Modernisierung aufgezeigt. Ziel ist eine verbesserte Energieeffizienz der Gebäudehülle und Gebäudetechnik.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite von GEAK.
Buchen Sie das Coaching Energetische Erneuerung der Energieberatung Stadt Zürich. Als Resultat des Coachings erhalten Sie einen GEAK Plus.
Alternativ können Sie selber bei GEAK Expert*innen Offerten anfordern. Die Liste aller Expert*innen finden Sie auf der Webseite von GEAK.
Fördergesuch einreichen, danach Beginn der Bautätigkeit:
- Damit Ihr Bauvorhaben gefördert werden darf, müssen Sie vor Baubeginn ein Gesuch mit allen Unterlagen auf der städtischen Förderplattform einreichen.
- Nach Erhalt der Eingangsbestätigung (automatisch generierte E-Mail von der Förderplattform) können Sie mit dem Bau beginnen. Ein Baubeginn vor Erhalt der Förderzusage erfolgt auf eigenes Risiko.
- Eine Förderzusage ist drei Jahre ab Datum der Zusage gültig.
Abschlussformular und Auszahlung Fördergelder:
- Reichen Sie nach Abschluss der Bautätigkeiten das Abschlussformular mit den benötigten Dokumenten ein. Der Abschluss wird bearbeitet, sobald die Unterlagen vollständig eingereicht wurden. Sind alle Bedingungen erfüllt, erhalten Sie das Auszahlungsschreiben.
- Die Fördergelder werden nach Ausstellung des Auszahlungsschreibens ausbezahlt.
- GEAK Plus
- Offerten der zu sanierenden Gebäudeteile
- U-Werte Berechnungen Ist- und Neu-Zustand
- Aktuelle Fotos der Gebäudeansichten und der zu sanierenden Gebäudeteile
- Projektpläne mit beschrifteten Bauteilen und Kennzeichnung der Energiebezugsfläche
Start: 1. August 2022
Ende: 31. Dezember 2025 oder sobald der Objektkredit von 18,7 Millionen Franken ausgeschöpft ist.
Ebenfalls Teil des Förderprogramms Energetische Gebäudesanierung ist die folgende Förderung:
Sanierung von Fenstern und Fassaden an inventarisierten oder geschützten Gebäuden
Kontaktperson
Klimabüro
Beatenplatz 2
8001 Zürich
Öffnungszeiten
Mo bis Fr: 10-13 und 14-17 Uhr
Telefonisch
Mo bis Fr: 8-13 und 14-17 Uhr
Ihre Anfrage an die Energieberatung bearbeiten Fachleute von ewz und UGZ.