Bewilligung Gastwirtschaftsbetriebe
Der Verkauf von Speisen und Getränke zum Genuss an Ort und Stelle erfordert eine Bewilligung beziehungsweise ein Patent. Für das Führen eines Gastwirtschaftsbetriebs über eine längere Zeit (1 Monat/wiederkehrend) ist zudem eine baurechtliche Bewilligung nötig.
- Weitere Informationen und Merkblätter Gastwirtschaften (Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich)