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Häufig gestellte Fragen zum Aufzugswesen

Kann die Eigentümerschaft, Bauherrschaft, Verwaltung oder die Aufzugsfirma eine Fristerstreckung zur Behebung der Mängel beantragen? Kann für Sicherheitslichtgitter anstelle von Kabinenabschlusstüren ein Antrag gestellt werden? Wer ist für die Belüftung des Aufzugschachtes verantwortlich? Die häufigsten Fragen zum Aufzugswesen der Stadt Zürich im Überblick.

Fristerstreckung

Fremdinstallationen

Lichtgitter als Ersatzmassnahme

Aufzugsschacht Be- und Entlüftung

Gemäss VKF-Brandschutzrichtlinie 23-15 für Beförderungsanlagen, sowie der Norm SN EN 81-20 entfallen die bisherigen spezifischen Anforderungen an die Entrauchung des Schachtes (Ausnahme bilden die Feuerwehraufzüge).
Der Aufzugschacht ist als gefangener Raum gemäss SIA 382/1 zu betrachten, in dem sich Personen mit Maschinen aufhalten.

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