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Anlaufstelle in Bausachen (Helpline)

stadt-zuerich.ch/helpline-bau

Angebot für Bauherrschaften, welche Beanstandungen und Anliegen hinsichtlich ihres Bauentscheids haben.

Das rechtliche Umfeld für Baubewilligungen und Bauentscheide wird immer komplexer. Deshalb bietet das Amt für Baubewilligungen mit der Anlaufstelle in Bausachen (Helpline) eine pragmatische Lösung für Bauherrschaften an, welche Beanstandungen und Anliegen hinsichtlich ihres Bauentscheids haben.

Die Helpline soll dabei helfen, Entscheide der Bausektion nachzuvollziehen und Wege und Massnahmen zum Erwirken einer Baufreigabe aufzuzeigen. Durch die direkte Ansprechperson im Amt für Baubewilligungen geschieht dies schnell, unbürokratisch und transparent.

Jahresbericht 2018

Der Jahresbericht der Anlaufstelle in Bausachen (Helpline) gibt Aufschluss über deren Arbeit im Jahr 2018.

Zielpublikum

Die Helpline richtet sich an Bauherrschaften beziehungsweise deren Vertretungen, welche über einen rechtskräftigen Bauentscheid verfügen und diesbezüglich Beanstandungen haben.

Bauherrschaften, welche (noch) nicht über einen solchen Bauentscheid verfügen, wenden sich für Beratungen vor der Baueingabe und bezüglich Verfahrensfragen wie bisher an die zuständigen KreisarchitektInnen.

Bei generellen Fragen zu erteilten Bauentscheiden geben ebenfalls die KreisarchitektInnen oder die entsprechenden Fachstellen Auskunft.

Kontakt und Ablauf

Allfällige Beanstandungen und Anliegen können der Helpline telefonisch oder via E-Mail/Kontaktformular mit Begründung und unter Hinweis auf die Bauentscheidsnummer eingereicht werden.

Telefonnummer der Helpline:

+41 44 412 11 00 (während regulären Bürozeiten)

E-Mail-Adresse der Helpline: afb-helpline(at)zuerich.ch  

Kontaktformular

Ihre Ansprechperson

Portrait des Helpline-Beauftragten Thomas Feyer
Helpline-Beauftragter Thomas Feyer

Für die Betreuung der Helpline ist Thomas Feyer zuständig. Thomas Feyer war von 2012 bis 2016 als Kreisarchitekt im Amt für Baubewilligungen für die Gebiete Fluntern und Lindenhof zuständig. Zuvor arbeitete er rund 20 Jahre als Architekt und verfügt so über viel Erfahrung auf beiden Seiten des Baubewilligungsverfahrens.

Fragen und Antworten

Welche Ziele verfolgt die Helpline?

Die Anlaufstelle in Bausachen (Helpline) des Amts für Baubewilligung unterstützt Bauherrschaften bei der Erfüllung von Auflagen aus dem Bauentscheid und trägt so zum Dialog zwischen den Bauherrschaften und der örtlichen Baubehörde sowie allen zuständigen Verwaltungseinheiten bei. Sie hilft bei Beanstandungen von Seiten der Bauherrschaften, Entscheide der Bausektion nachzuvollziehen und zeigt Wege und Massnahmen zum Erwirken einer Baufreigabe auf.

Wie kontaktiere ich die Helpline?
Die Helpline ist unter der Nummer +41 44 412 11 00 sowie per E-Mail unter afb-helpline(at)zuerich.ch erreichbar.
Wann ist die Helpline erreichbar? 

Die Helpline ist zu regulären Bürozeiten per Telefon oder jederzeit per E-Mail zu kontaktieren.

Wer betreut die Helpline? 

Die Helpline wird von Thomas Feyer betreut, welcher langjährige Erfahrung als Architekt und Kreisarchitekt mitbringt.

Wer kann die Helpline in Anspruch nehmen? 

Bauherrschaften mit einem rechtskräftigen Bauentscheid, beziehungsweise deren Vertretungen. Die Helpline dient in erster Linie der Lösungsfindung bei Beanstandungen bezüglich der Erfüllung von Auflagen eines Bauentscheids.

Ich habe eine generelle Frage zu einem Bauentscheid. An wen kann ich mich wenden?

Die Helpline ist in diesem Fall nicht die richtige Anlaufstelle. Wenden Sie sich für Fragen zu einem gefällten Bauentscheid wie bisher an die zuständige Kreisarchitektin/den zuständigen Kreisarchitekt, respektive an die entsprechende Fachstelle.

Ich habe keinen rechtskräftigen Bauentscheid. An wen kann ich mich wenden? 
Die Helpline ist in diesem Fall nicht die richtige Anlaufstelle. Wenden Sie sich für Beratungen vor der Baueingabe und bezüglich Verfahrensfragen wie bisher an die zuständigen Kreisarchitektin/den zuständigen Kreisarchitekt.
Welche alternativen Möglichkeiten zur Helpline gibt es?

In Bausachen steht nach wie vor die städtische Ombudsstelle zur Verfügung. Ihre Beschwerdeprüfung und Vermittlungstätigkeit erfüllt sie allparteilich und von der Verwaltung unabhängig.

Wie ist die Helpline in der städtischen Verwaltung eingebettet? 

Die Helpline ist eine Service-Leistung des Amts für Baubewilligungen, einer Dienstabteilung des Hochbaudepartements der Stadt Zürich.

Weitere Informationen

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