Feuerungskontrolle
Die Fachstelle Heiz- und Kühlanlagen stellt sicher, dass der Ausstoss von Schadstoffen und Rauch an der Quelle begrenzt wird. Das schont die Umwelt und erhöht die Heizwirkung der Anlage, was den Brennstoffverbrauch senkt.
Welche Anlagen müssen kontrolliert werden?
Der Feuerungskontrolle unterliegen alle kleineren Feuerungen. Darunter zählen Öl- und Gasheizungen mit weniger als 1 MW Wärmeleistung sowie Holzfeuerungen (u. a. Holzheizkessel und Cheminées) mit einer Wärmeleistung von bis zu 70 kW. Die Kamin-Empfehlungen des Bundesamts für Umwelt (BAFU) sind für sämtliche Feuerungsanlagen verbindlich (Nachbarschaftsschutz).
Für grössere Feuerungsanlagen ist das Team Luftreinhaltung zuständig.
Emissionsmessungen und Grenzwerte
Die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) schreibt für die Emission von Schadstoffen Grenzwerte sowie regelmässige Kontrollen der entsprechenden Anlagen vor.
Die Emissionsmessungen (Routinekontrolle) werden bei Ölheizungen alle zwei Jahre durchgeführt, bei Gasheizungen alle vier Jahre. Die geltenden Emissionsgrenzwerte sind im Kapitel 2.1 des Leitfadens für die Feuerungskontrolle im Kanton Zürich aufgeführt.
Brennholzqualität
In Holzfeuerungen auf dem Gebiet der Stadt Zürich darf ausschliesslich unbelastetes Holz verbrannt werden (Reglement zum Massnahmenplan Luftreinhaltung 2011 der Stadt Zürich, Art. 3).
Sicht- bzw. Emissionskontrolle
Die Kontrollen erfolgen alle zwei Jahre. Die visuelle Kontrolle der Holzfeuerung erfolgt nach vorgängiger Anmeldung durch eine amtliche Fachperson, welche die Asche, das Brennstofflager und die Holzfeuerungsanlage prüft. Sie berät zudem zum korrekten Betrieb der Holzfeuerung. Bei Holzheizkessel erfolgt zusätzlich zur Sichtkontrolle eine Kohlenmonoxid-Messung, womit die Verbrennungsqualität überprüft wird. Die Emissionsgrenzwerte für Holzfeuerungen sind im Kapitel 2.2 des Leitfadens für die Feuerungskontrolle im Kanton Zürich aufgeführt.
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Sparen Sie zusammen mit der Stadt Zürich Energie und lassen Sie Ihre Feuerungsanlage fristgerecht kontrollieren.
Melden Sie uns, ob Sie Ihre Anlage von der amtlichen Feuerungskontrolle überprüfen lassen möchten oder ob Sie eine autorisierte Fachfirma damit beauftragen.
Überschreitungen der Emissionsgrenzwerte
Sollten bei der Kontrolle Überschreitungen der Emissionsgrenzwerte gemessen werden, ist innerhalb von 30 Tagen eine Nachregulierung der Anlage durch eine zugelassene Fachfirma obligatorisch. Genügt eine Anlage den Anforderungen nicht, muss sie saniert werden. Als Betreiber*innen einer Feuerungsanlage sind Sie verpflichtet, festgestellte Mängel durch eine Fachfirma beheben zu lassen.
Bewilligungs- und Sanierungspflicht
Neue Feuerungsanlage
Für alle wärmetechnischen Anlagen besteht eine Melde- und Bewilligungspflicht. Das Gesuchsformular für die Erstellung einer neuen Feuerung finden Sie bei der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich. Einzureichen ist das vollständige Gesuch beim Amt für Baubewilligungen. Für jede in Verkehr gebrachte Feuerungsanlage muss der Hersteller oder Importeur eine Erklärung vorweisen können, dass die Anlage mit den Anforderungen nach LRV Anhang 4 konform ist (Konformitätserklärung des Herstellers). Sollte im Rahmen der Feuerungskontrolle auffallen, dass die Anlage nicht bewilligt worden ist, entstehen unnötige Kosten und Umtriebe.
Sanierung einer Feuerungsanlage
Ist eine Anlage nicht mehr gesetzeskonform, muss sie saniert werden. Das Gesuch für eine vollumfängliche oder Teilsanierung (nur Brennerersatz) ist der Feuerpolizei der Stadt Zürich einzureichen. Der Leitfaden für die Feuerungskontrolle im Kanton Zürich hält im Kapitel 4.2 die kantonal geltenden Sanierungsfristen fest. Das Reglement zum Massnahmenplan Luftreinhaltung der Stadt Zürich legt ergänzend dazu Massnahmen der verschärften Emissionsbegrenzung für stationäre Anlagen auf dem Gebiet der Stadt Zürich fest. Die Massnahmen in diesem Reglement gehen den Massnahmen der kantonalen Massnahmenplanung Luftreinhaltung vor.
Ansprechpersonen
Die Abnahme- und Routinekontrollen werden in der Regel von der gleichen Person vorgenommen. Unsere Feuerungskontrolleur*innen arbeiten nach Stadtkreisen.
Ansprechpersonen bei der Feuerungskontrolle
Name | Vorname | Telefon Direktwahl | Einsatzgebiet |
---|---|---|---|
Fuchs | Reto | +41 44 412 28 51 | Leiter |
Pigliapoco | Lars | +41 44 412 28 52 | Stv. Leiter |
Trachsler | Alyona | +41 44 412 49 09 | Sachbearbeiterin |
Tetteh-Quaye | Nicholas | +41 44 412 29 03 | Sachbearbeiter |
Nenzi | Pietro | +41 44 412 26 87 | Wärmepumpenfachmann |
Stauffacher | Urs | +41 44 412 28 94 | Anlagen 350–1000 kW |
Gregori | René | +41 44 412 28 80 | Kreise 1 / 2 / 3 / 4 / 5 und Holzfeuerungen Kreise 1 / 2 / 3 / 4 / 5 / 8 / 9 / 10 |
Rüttimann | Jeannette | +41 44 412 28 97 | Kreise 6 / 11 mit Sichtkontrollen Holz |
Uehli | Barbara | +41 44 412 28 53 | Kreise 9 / 10 und Holzfeuerungen Kreise 6 / 7 / 11 / 12 |
Stauffacher | Urs | +41 44 412 28 94 | Kreise 7 / 8 / 12 |
Weitere Informationen
Umwelt- und Gesundheitsschutz
Fach- und Prüfstelle Heiz- und Kühlanlagen