Emissionsmessung an einer Feuerungsanlage
Gemäss Luftreinhalteverordnung (LRV) muss der Emissionsausstoss von Feuerungsanlagen regelmässig überprüft werden. Ist eine Kontrolle fällig, muss sie im angezeigten Kalenderjahr ausgeführt werden. Die Feuerungskontrolle der Stadt Zürich erwartet die Rücksendung des Messrapportes bis spätestens Ende Dezember.