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Beschaffung von Fahrzeugen

Nachhaltigkeitsstandard für die Beschaffung von Fahrzeugen.

Kreislauf Fahrzeuge

ECLASS

28-01

Geltungsbereich

Dieser Nachhaltigkeitsstandard gilt für alle von der Stadtverwaltung beschafften Fahrzeuge der Kategorie I (Personenwagen), Kategorie II (leichte Nutzfahrzeuge) und sinngemäss für die Fahrzeuge der Kategorie III (schwere Nutzfahrzeuge). Er richtet sich an Einkaufsverantwortliche der Stadt Zürich.

Nachhaltigkeits-Hotspots

Bei der Beschaffung von Fahrzeugen sind insbesondere die folgenden Nachhaltigkeits-Hotspots zu beachten:

  • Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen beim Betrieb (Verbrennung von Treibstoffen, Stromverbrauch)
  • Ressourcenverbrauch für die Fahrzeugherstellung und die Energiebereitstellung im Betrieb
  • Arbeitsbedingungen, insbesondere bei der Rohstoffgewinnung

Vorgehen nachhaltige Beschaffung

Vorgehen nachhaltige Beschaffung

Bedarfsanalyse

Vor jeder Beschaffung eines Fahrzeugs soll eine gründliche Bedarfsanalyse durchgeführt werden. Dabei ist zu prüfen, ob die Mobilitätsbedürfnisse mit einer Alternative abgedeckt werden können (z. B. Benutzung von Dienstvelos, öV, bestehenden Dienstfahrzeugen, Mobility Car-Sharing oder Miete). Durch das Teilen von Fahrzeugen und den Einsatz von wiederverwendbaren Komponenten und Materialien wird zur Kreislaufwirtschaft beigetragen. Das Erstellen einer Ladeinfrastruktur ist vor der Fahrzeugbeschaffung zu lancieren.

Rahmenverträge

Für Kat. I und II hat die Stadt Rahmenverträge (Zugriff nur stadtintern) ausgearbeitet. Die Dienstabteilungen sind berechtigt und verpflichtet, Fahrzeuge aus diesen Rahmenverträgen zu beschaffen.

Teilnahmebedingung

Verhaltenskodex für Vertragspartner*innen der Stadt Zürich.

Nachhaltige Mindestanforderungen

  • Elektro-, Gas- oder Brennstoffzellen-Fahrzeug
  • Umweltmanagementsystem (ISO 14001 oder gleichwertiges UMS) des Fahrzeugherstellers
  • Max. Leergewicht und max. Stromverbrauch pro km
  • Rücknahme und Verwertung der Traktionsbatterie

Nachhaltige Zuschlagskriterien

Die relevanten Zuschlagskriterien werden in der untenstehenden Tabelle aufgelistet, wobei zwischen Fahrzeugen mit Elektromotor und Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor unterschieden wird.

Beitrag zum Klimaschutz

Batterie-elektrisch angetriebene Fahrzeuge ermöglichen deutliche Reduktionen der Treibhausgasemissionen und beim Energieverbrauch – im gesamten Lebenszyklus. Mit einem Batterie-elektrischen Mittelklasse-Personenwagen kann im Vergleich zu einem konventionellen Verbrennerfahrzeug jährlich über eine Tonne CO2eq eingespart werden (bei 10 000 km/a) bzw. rund 0,12 kg CO2eq/km.

Übersicht über die wichtigsten Nachhaltigkeitskriterien

Typ¹

Stufe

Kriterium²

Nachweis

Gewichtung³

TB

Anbieter*in

Verhaltenskodex für Vertragspartner*in der Stadt Zürich

Verhaltenskodex unterzeichnet

x

MA

Hersteller*in

Umweltmanagementsystem Fahrzeugherstellung

ISO 14001, EMAS, gleichwertiges UMS

x

MA

Hersteller*in

Montierte Reifen müssen in der EU-Reifenetikette beste Werte in Bezug auf Treibstoffeffizienz, Nasshaftung und Rollgeräusch aufweisen und dem aktuellen Stand der Technik entsprechen (EU-Verordnung 2020/740)

Reifenetikette

x

Übersicht über die wichtigsten Nachhaltigkeitskriterien für Elektrofahrzeuge

Elektrofahrzeug

MA

Hersteller*in

Maximales Leergewicht des Fahrzeugs

Herstellerangabe

x

MA

Hersteller*in

Mind. 160 000 km oder 8 Jahre Garantie auf die Traktionsbatterie gegen Kapazitätsverlust unter 70 % des Ausgangswertes gemäss EN 62660

Schriftliche Bestätigung der Garantieleistung

x

MA

Hersteller*in

Maximaler Stromverbrauch pro 100 Kilometer

Stromverbrauch WLTP kombiniert

x

MA

Hersteller*in

Rücknahme und Verwertung der Traktionsbatterie

Schriftliche Bestätigung der Garantieleistung

x

 

Hersteller*in

Stromverbrauch im Betrieb: in den Betriebskosten zu berücksichtigen*

Stromverbrauch über gesamte Lebensdauer

x (in ZK Betriebskosten)

ZK

Hersteller*in

Leergewicht des Fahrzeugs

Herstellerangabe

x (25 %)

ZK

Hersteller*in

Traktionsbatterie

- Treibhausgas-Fussabdruck der Batterie

- Reparaturfähigkeit: Ersatz einzelner Batteriezellen
oder Batteriemodule

- Wiederverwendung: Rücknahme und Verwendung in Second-Life

Beiblatt Traktionsbatterie

x (75 %)

Gesamtgewichtung Zuschlagskriterien Nachhaltigkeit bei Elektrofahrzeugen in Ausschreibungen**

min. 10 %

Übersicht über die wichtigsten Nachhaltigkeitskriterien für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor

Fahrzeug mit Verbrennungsmotor (per Definition gilt dieses Fahrzeug als nicht nachhaltig)

MA

Hersteller*in

Maximale CO2-Emissionen pro Kilometer

CO2-Emissionen WLTP kombiniert

x

MA

Hersteller*in

Abgasnorm Personenwagen: min. Euro 6d-temp,
Abgasnorm Fahrzeuge Kat. I/II: Euro 6

Abgasnorm

x

ZK

Hersteller*in

CO2-Emissionen pro Kilometer

CO2-Emissionen WLTP kombiniert

x (100 %)

Gesamtgewichtung Zuschlagskriterien Nachhaltigkeit bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor in Ausschreibungen**

min. 20–30 %

¹ TB: Teilnahmebedingung, MA: Mindest- bzw. Mussanforderung, ZK: Zuschlagskriterium

² Kriterienset der Stadt Zürich; Abweichungen sind zu begründen.

³ Empfehlung zur Gewichtung einzelner nachhaltiger Zuschlagskriterien

* Empfehlung für die Gewichtung des Stromverbrauchs von Fahrzeugen der Kat. I/II: 5–10 % der gesamten Zuschlagskriterien; Gewichtung des Stromverbrauchs von Fahrzeugen der Kat. III: individuell (abhängig von Einsatzzweck und Fahrleistung)

** Empfehlung

Betrieb

Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge sind nur mit Strom aus 100 % erneuerbaren Quellen und Gas-Fahrzeuge nur mit 100 % Biogas zu betreiben. Allfällig verwendeter Wasserstoff aus fossiler Herstellung ist nicht gestattet.

Städtische Grundlagen

  • Beiblatt Traktionsbatterie
  • STRB Nr. 327/2022 «Städtische Fahrzeugpolitik»
  • Rahmenverträge der Stadt Zürich: Kat. I, Kat. II, BEV (Zugriff nur stadtintern)
  • STRB Nr. 976/2014 «Richtlinie ökologische Anforderungen im Beschaffungsprozess»
  • STRB Nr. 459/2010 «Richtlinie soziale Nachhaltigkeit»

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen