Heizen im Freien und Dekorationsfeuer
Die Installation einer Heizung im Freien oder eines Dekorationsfeuers ist bewilligungspflichtig. Erfahren Sie hier, welche Geräte zulässig sind und welche Vorgehensweise für Ihr Projekt gilt.
Heizungen im Freien
Als Heizungen im Freien oder Aussenheizungen werden Anlagen bezeichnet, die Wärme ausserhalb geschlossener Räume abgegeben. Sie werden genutzt, um beispielsweise Terrassen, Rampen oder Dachrinnen zu beheizen.
Heizungen im Freien sind ausschliesslich mit erneuerbarer Energie oder nicht anders nutzbarer Abwärme zu betreiben. Elektroheizungen sind nicht erlaubt. Unter gewissen Bedingungen können Ausnahmen bewilligt werden, wenn es beispielsweise um die Sicherheit von Personen geht und bauliche Massnahmen nicht möglich sind.
Kontaktieren Sie die für Ihren Kreis zuständigen Kreisarchitekt*innen des Amts für Baubewilligungen. Diese werden mit Ihnen besprechen, welches Bewilligungsverfahren zur Anwendung kommt, welche Unterlagen mit dem Baugesuch einzureichen sind und wie lange das Verfahren dauert.
Gastronomie und Veranstaltungen
Es gibt verschiedene Heizvarianten, die Gastronomie- und Veranstaltungsbetrieben die Bewirtschaftung von Aussenflächen, Zelten und Hütten im Winter ermöglichen.
Grundsätzlich gelten für sie dieselben Bestimmungen wie für Aussenheizungen in anderen Bereichen, siehe vorheriger Abschnitt. Wird eine Aussenheizung nur für eine Veranstaltung von kurzer Dauer (einige Tage pro Jahr) aufgestellt, ist in der Regel kein Baugesuch erforderlich. Zelte und Hütten weisen keine dichte Gebäudehülle auf, gelten jedoch als geschlossene Räume, weshalb Sicherheits- und Gesundheitsschutzmassnahmen einzuhalten sind.
Heiz-Varianten im Freien
Heizvariante | Verwendung | Erlaubt |
---|---|---|
Decken | Sitzplatz | ja |
Elektroheizkissen | Sitzplatz | nein |
Elektroheizstrahler | Aussen aufgehängt | nein |
Gasheizpilz | Aussen und Zelt | nein |
Pellet-Heizpilz | Aussen (nicht im Zelt) | ja |
Pellet-Feuerung/Gebläse | Zelte und Hütten | ja |
Stückholzfeuerung | Hütten mit Kamin | ja |
Dekorationsfeuer
Dekorationsfeuer werden oft in Innenräumen oder auf Terrassen von Hotels und Restaurants, aber auch im Wohnbereich eingesetzt. Sie dienen primär dem Ambiente und werden meist mit Ethanol betrieben. Elektroheizungen sind nicht erlaubt.
Möchten Sie ein Dekorationsfeuer neu installieren oder im Rahmen eines Ersatzes weitere Umbauarbeiten vornehmen? Kontaktieren Sie die für Ihren Kreis zuständigen Kreisarchitekt*innen des Amts für Baubewilligungen. Diese werden mit Ihnen besprechen, welches Bewilligungsverfahren zur Anwendung kommt, welche Unterlagen mit dem Baugesuch einzureichen sind und wie lange das Verfahren dauert.
Möchten Sie ein bestehendes Dekorationsfeuer ersetzen, ohne weitere Umbauarbeiten vorzunehmen? Reichen Sie das WTA-Formular per E-Mail an die Feuerpolizei ein. Das Gesuch wird innerhalb von 30 Tagen behandelt. Sie erhalten ein Bewilligungsschreiben.
Kontakt
Haben Sie Fragen zur Bewilligung einer Aussenheizung oder eines Dekorationsfeuers? Kontaktieren Sie uns telefonisch oder schriftlich.
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