Lärmgutachten, Schallschutznachweis einreichen
Mit den Unterlagen zum Lärm- und Schallschutz belegen Sie, dass Ihr Projekt die rechtlichen Bestimmungen hinsichtlich Lärm- und Schallschutz einhält. Der Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich (UGZ) überprüft Ihre Angaben. Die Unterlagen zur Auflagenbereinigung können Sie online einreichen.
So gehen Sie vor
- Schallschutznachweis/Lärmgutachten von einer Fachperson erstellen lassen (professionelleR GutachterIn)
- Unterlagen digital unterzeichnen
- Online-Formular ausfüllen und Unterlagen hochladen
Bitte beachten Sie: Unterlagen zur Auflagenbereinigung können erst eingereicht werden, wenn ein Bauentscheid vorliegt.