- Können Sie vorübergehend nicht im eigenen Zuhause leben, wegen eines Wohnungsumbaus oder Lärmbelastung im Quartier?
- Haben Sie temporär erhöhten Bedarf an Unterstützung?
- Suchen Sie eine Ferienunterkunft für sich, während Ihre Familie im Urlaub ist?
- Wünschen Sie sich Entlastung in Ihrem Alltag?
Temporäres Wohnen ist grundsätzlich an allen Standorten der Gesundheitszentren für das Alter mit dem Angebot «Wohnen im Alter» möglich, sofern es die Belegung im Haus zulässt.
Die Aufenthaltskosten umfassen die Hotellerie- und Betreuungstaxe, die Eigenbeteiligung an den Pflegekosten sowie die individuellen Nebenleistungen.
Die Hotellerietaxe umfasst die Unterbringung in der gewählten Hotelleriekategorie, drei Mahlzeiten pro Tag sowie den Wäsche- und Reinigungsservice. Die Hotelleriekategorien unterscheiden sich in Bezug auf Zimmergrösse, Ausbaustandard und Infrastruktur des Gesundheitszentrums.
Die Preise verstehen sich pro Person und pro Tag.
Die Betreuungstaxe umfasst Leistungen wie die allgemeine Unterstützung im Alltag, die Förderung sozialer Kontakte, die Aktivierung wie auch das Angebot an kulturellen Veranstaltungen.
Die Pflegekosten werden durch Beiträge der Krankenversicherung, der öffentlichen Hand sowie einer Eigenbeteiligung durch die Bewohnenden finanziert. Die Eigenbeteiligung an den Pflegekosten beträgt für die Bewohnenden:
Weitere Leistungen wie z.B. Restaurantkonsumationen, Coiffeurbesuche, Telefonkosten, Transport und Begleitung an externe Termine usw. werden den Bewohnenden in Rechnung gestellt.
Ergänzungsleistungen
Unsere Leistungen in den Bereichen Wohnen, Betreuung und Pflege sind mit wenigen Ausnahmen vom Amt für Zusatzleistungen anerkannt. Reichen die Einnahmen für die Finanzierung des Aufenthalts im Gesundheitszentrum nicht aus, können beim Amt für Zusatzleistungen Ergänzungsleistungen zur AHV/IV beantragt werden.
Beiträge an Entlastungsangebote und die Akut- und Übergangspflege
Personen mit Wohnsitz in der Stadt Zürich, die keine Ergänzungsleistungen, aber individuelle Prämienverbilligungen beziehen, können «Beiträge für Entlastungsangebote und die Akut- und Übergangspflege» beim Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV beantragen.
Wohnsitz ausserhalb der Stadt Zürich
Für Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz ausserhalb der Stadt Zürich wird pro Tag ein Zuschlag von Fr. 22.– erhoben. Zudem wird eine subsidiäre Kostengutsprache für die Aufenthaltskosten sowie die schriftliche Bestätigung der Übernahme der Restfinanzierung an den Pflegekosten zu Pflegevollkosten durch die zuständige(n) Behörde(n) benötigt.
Weitere Bestimmungen
- Die Tarife basieren auf der gültigen Taxregelung «Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über städtische Einrichtungen für ältere unterstützungsbedürftige oder pflegebedürftige Personen (AB VsEP)» der Gesundheitszentren für das Alter der Stadt Zürich.
- Mit den Bewohnenden wird ein Pensionsvertrag abgeschlossen.
Wo und wann temporäre Aufenthalte bei uns möglich sind – und wie es mit der Finanzierung aussieht – erklärt Ihnen gerne unsere Kundenbetreuung.