Die Aufenthaltskosten umfassen die Hotellerie und Betreuungstaxe, die Eigenbeteiligung an den Pflegekosten sowie die individuellen Nebenleistungen.
Tages- und Nachtbetreuung
Tagesbetreuung (Aufenthalt 7–19 Uhr) inkl. Hotellerie- und Betreuungstaxe | Fr. 62.– pro Tag |
Nachtbetreuung (Aufenthalt 19–9 Uhr) inkl. Hotellerie- und Betreuungstaxe | Fr. 62.– pro Nacht |
+ Eigenbeteiligung an den Pflegekosten Die Verrechnung erfolgt bei Tages- und Nachtbetreuung einmalig, wenn diese am selben Kalendertag beginnen. | Fr. 23.– pro Kalendertag |
+ Zuschlag an Wochenenden und Feiertagen | Fr. 10.– pro Tag / Nacht |
+ Zuschlag für Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz ausserhalb der Stadt Zürich | Fr. 11.– pro Tag / Nacht |
Regelmässiger Aufenthalt und Ferienaufenthalt
Hotellerietaxe je nach Zimmerkategorie | Fr. 124.– bis 200.– pro Tag |
+ Betreuungstaxe während der ersten 14 Tage | Fr. 70.– bis 75.– pro Tag |
+ Betreuungstaxe ab dem 15. Tag | Fr. 55.– bis 60.– pro Tag |
+ Eigenbeteiligung an den Pflegekosten | Fr. 23.– pro Tag |
+ Zuschlag für Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz ausserhalb der Stadt Zürich | Fr. 22.– pro Tag |
Tages- und Nachtbetreuung
Bei der Tagesbetreuung beinhaltet die Hotellerietaxe den Aufenthalt im Tageszentrum sowie die Verpflegung. Bei einer Nachtbetreuung beinhaltet die Hotellerietaxe die Übernachtung in einem Mehrbettzimmer im Tageszentrum sowie die Verpflegung.
Regelmässiger Aufenthalt und Ferienaufenthalt
Die Hotellerietaxe beinhaltet die Übernachtung sowie die Verpflegung.
Tages- und Nachtbetreuung
Die Betreuungstaxe umfasst Leistungen wie die allgemeine Unterstützung im Alltag, die Förderung sozialer Kontakte, die Tagesgestaltung und Aktivierung.
Regelmässiger Aufenthalt und Ferienaufenthalt
Die Betreuungstaxe umfasst Leistungen wie die allgemeine Unterstützung im Alltag, die Förderung sozialer Kontakte sowie die Tagesgestaltung und Aktivierung. Die Höhe der Betreuungstaxe ergibt sich aus dem beanspruchten Angebot. Unterschieden wird zwischen den Angeboten «Spezialisierte Pflege» und «Spezialisierte Pflege mit erhöhtem Betreuungsaufwand».
Die Pflegekosten werden beglichen durch Beiträge der Krankenversicherung und der öffentlichen Hand sowie durch eine Eigenbeteiligung.
Weitere Leistungen wie z.B. Restaurantkonsumationen, Coiffeurbesuche usw. werden separat in Rechnung gestellt.
Leistungen Krankenversicherung
Kassenpflichtige ärztliche Leistungen, diagnostische und therapeutische Leistungen sowie Arzneimittel werden von der Krankenversicherung übernommen und dieser direkt in Rechnung gestellt. Es gilt die übliche vom Gesetzgeber vorgegebene Beteiligung für Franchise und Selbstbehalt.
Ergänzungsleistungen
Unsere Leistungen in den Bereichen Wohnen, Betreuung und Pflege sind mit wenigen Ausnahmen vom Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV anerkannt. Reicht die Rente zusammen mit dem sonstigen Einkommen und Vermögen für die Finanzierung nicht aus, können dort Ergänzungsleistungen beantragt werden.
Beiträge an Entlastungsangebote und die Akut- und Übergangspflege
Personen mit Wohnsitz in der Stadt Zürich, die keine Ergänzungsleistungen, aber individuelle Prämienverbilligungen beziehen, können «Beiträge für Entlastungsangebote und die Akut- und Übergangspflege» beim Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV beantragen.
Wohnsitz ausserhalb der Stadt Zürich
Für Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz ausserhalb der Stadt Zürich wird pro Tag ein Zuschlag erhoben. Zudem wird eine subsidiäre Kostengutsprache der zuständigen Behörde(n) für die Aufenthaltskosten benötigt – mitsamt schriftlicher Bestätigung der Übernahme der Restfinanzierung an den Pflegekosten zu Pflegevollkosten.
Weitere Bestimmungen
- Die Tarife basieren auf der gültigen Taxregelung «Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über städtische Einrichtungen für ältere unterstützungsbedürftige oder pflegebedürftige Personen (AB VsEP)» der Gesundheitszentren für das Alter der Stadt Zürich.
- Ein- und Austrittstage werden voll verrechnet.