Förderprogramme für den Anschluss an Fernwärme oder einen Energieverbund
Wollen Sie Ihre Gas-, Öl- oder Elektroheizung durch einen Anschluss an die Fernwärme oder einen Energieverbund ersetzen? Stadt und Kanton Zürich unterstützen Sie dabei mit Förderbeiträgen.
Berechnen Sie mit Hilfe des Fördergeldrechners unkompliziert die Höhe Ihres voraussichtlichen Beitrags (städtische inklusive kantonale Förderung) und reichen Sie das Gesuch direkt auf der untenstehenden Förderplattform ein.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Gesuch zwingend vor Baubeginn bewilligt oder vorzeitig freigegeben werden muss.
Fördergeldrechner
Beitragsgesuch
Stellen Sie Ihr Beitragsgesuch direkt auf der Förderplattform der Stadt Zürich. Die Gesuche beinhalten sowohl die Förderbeiträge der Stadt als auch jene des Kantons.
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Wie setzen sich die Förderbeiträge zusammen?
Für Liegenschaften im Stadtgebiet Zürich werden die Förderbeiträge des Kantons durch die Stadt erhöht. Insgesamt werden maximal folgende Förderbeiträge ausbezahlt (Stadt inklusive Kanton):
Anlagen bis 500 kWth: Fr. 12'000.– + Fr. 120.–/ kWth
Anlagen über 500 kWth: Fr. 22'000.– + Fr. 120.–/ kWth
Bei Erstinstallation eines Wärmeverteilsystems zusätzlich zu den oben genannten Beiträgen: Fr. 3'200.– + Fr. 80.–/ kWth
Wann gibt es zusätzlich eine Restwertentschädigung?
Zusätzlich zu den Beiträgen für den Anschluss an die Fernwärme oder einen Energieverbund gibt es eine Restwertentschädigung, wenn die zu ersetzende Gas- oder Ölheizung höchstens 25 Jahre alt ist. Mit dieser Massnahme werden nicht-amortisierte Investitionen und der Rückbau beim vorzeitigen Heizungsersatz entschädigt.
Die Restwertentschädigung setzt sich zusammen aus einer Pauschale und einem variablen Teil:
- Die Pauschale von 4000 Franken gibt es für maximal 25-jährige Heizungen.
- Zusätzlich gibt es den variablen Teil für maximal 20-jährige Heizungen. Er ist abhängig vom Alter und der Grösse der Anlage. Je früher der Heizungsersatz erfolgt, desto höher fällt die Restwertentschädigung aus.
Unter welchen Bedingungen und wie wird der Anschluss an eine temporäre Heizzentrale gefördert?
Wenn der Heizungsersatz fällig wird, aber die Fernwärme oder ein Energieverbund noch nicht verfügbar ist, wird der Anschluss an eine temporäre Heizzentrale mittels Wärmeübergabestation unter den folgenden Bedingungen gefördert:
- Zwischen der Hauseigentümerschaft und dem zukünftigen Energielieferanten ist vertraglich vereinbart, dass die Liegenschaft per Gemeinschaftsanschluss an die Fernwärme oder den Energieverbund angeschlossen wird, sobald diese/r verfügbar ist.
- Schon jetzt wird die bisherige Gas-, Öl- oder Elektroheizung durch den Anschluss an eine temporäre Heizzentrale mittels Wärmeübergabestation ersetzt.
- Sobald der Wärmebezug durch die Fernwärme oder den Energieverbund erfolgen kann, wird die temporäre Heizzentrale ausser Betrieb genommen.
Die Förderbeiträge für den Anschluss an eine temporäre Heizzentrale setzen sich gleich zusammen wie diejenigen für den Anschluss an die Fernwärme oder einen Energieverbund. Für den Anschluss an eine temporäre Heizzentrale wird jedoch keine Restwertentschädigung vergütet.
Kontaktperson
Klimabüro
Beatenplatz 2
8001 Zürich
Öffnungszeiten
Mo bis Fr: 10-13 und 14-17 Uhr
Telefonisch
Mo bis Fr: 8-13 und 14-17 Uhr
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