Inventar- und Schutzobjekte machen in der Stadt Zürich rund 17 Prozent aller Gebäude aus (Stand 2021). Bei diesen ist die energetische Sanierung anspruchsvoll und wird von der Stadt speziell unterstützt.
Förderstelle | Stadt Zürich |
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Beitragshöhe | Fenster: Fr. 200.– pro m² Glasfläche Maximaler Förderbeitrag pro Gebäude: Fr. 400 000.– |
Förderbedingungen | Das Gebäude ist Bestandteil des Inventars der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte des Bundes, des Kantons oder der Stadt oder ist von einer Behörde unter Schutz gestellt. Das Einverständnis der städtischen oder kantonalen Denkmalpflege für die baulichen Massnahmen liegt schriftlich vor. Fenstersanierungen: Der U-Wert der Verglasung beträgt vor der Sanierung mehr als 1,1 W/m²K und danach höchstens 1,1 W/m²K. Fassadensanierungen: Der U-Wert der Fassade wird um mindestens 0,07 W/m²K reduziert und beträgt nach der Sanierung höchstens 0,5 W/m²K. Beiträge nur für Sanierungen im Sinne von Umbauten und Umnutzungen; keine Beiträge für neue Anbauten, Ersatzbauten sowie Aufstockungen Beiträge nur für Liegenschaften von Privatpersonen, Körperschaften und Stiftungen des privaten Rechts sowie von städtischen Eigenwirtschaftsbetrieben und Wohnbaustiftungen; keine Beiträge für Liegenschaften von Bund, Kanton oder Stadt sowie selbstständigen Anstalten des öffentlichen Rechts Dieses Förderprogramm ist befristet. Es läuft bis am 31. Dezember 2025 oder endet vorher, sobald der Objektkredit von 18,7 Millionen Franken ausgeschöpft ist. Ebenfalls Teil des Förderprogramms ist die Gebäudehüllensanierung mit GEAK Plus. |
Zusatzbedingungen | Für vermietete Liegenschaften: Mietzinserhöhungen in Zusammenhang mit den geförderten Massnahmen nur im gesetzlichen Rahmen Keine Leerkündigungen und kein Verlassen der Wohnungen infolge Bauarbeiten, Ausnahmen in begründeten Fällen |
Zusätzliche Fördergelder | Kumulierbar mit den Förderprogrammen «Wärmedämmung» und «Gebäudehüllensanierung mit GEAK Plus» |
Schritt für Schritt zum Fördergesuch
Ob Ihr Gebäude die Förderbedingungen erfüllt, erfahren Sie im oberen Abschnitt «Beitragshöhe und Förderbedingungen».
Ob ein Gebäude inventarisiert oder geschützt ist und ob der Schutz von kommunaler oder überkommunaler Bedeutung ist erfahren Sie in der Externer Link:Katasterauskunft.
Die geplanten Massnahmen sind frühzeitig mit der zuständigen Denkmalpflege (Stadt oder Kanton Zürich) vorzubesprechen, um objektspezifische Anforderungen zu definieren:
- Objekt von kommunaler Bedeutung: Denkmalpflege Stadt Zürich
Kontakt am Ende dieser Seite
- Objekt von überkommunaler Bedeutung: Denkmalpflege Kanton Zürich
Telefon Externer Link:+41 43 259 69 00 oder Externer Link:ad@bd.zh.ch
Mit dem Amt für Baubewilligungen ist zu klären, ob für die geplanten Massnahmen ein Baubewilligungsverfahren notwendig ist. Falls ja, ist ein Baugesuch einzureichen und der Bauentscheid abzuwarten, bevor das schriftliche Einverständnis der Denkmalpflege eingeholt werden kann.
Das schriftliche Einverständnis der zuständigen Denkmalpflege ist einzuholen:
- Baubewilligungsverfahren notwendig: Das schriftliche Einverständnis der Denkmalpflege ist nach Ausstellung des Bauentscheids, aber vor Baubeginn einzuholen.
- Kein Baubewilligungsverfahren notwendig: Das schriftliche Einverständnis der Denkmalpflege wird nach der Vorbesprechung mit der Denkmalpflege und bei Erfüllen der objektspezifischen Anforderungen eingeholt.
Um das Einverständnis zu erhalten, füllen Sie die untenstehende Einverständniserklärung aus und reichen Sie diese per E-Mail bei der zuständigen Denkmalpflege (Stadt oder Kanton, s. Punkt 3) zur Unterzeichnung ein.
Das Fördergesuch ist vor Baubeginn mit folgenden Unterlagen auf der Externer Link:Förderplattform Stadt Zürich einzureichen:
- Unterzeichnete Einverständniserklärung der Denkmalpflege
- Pläne (Grundrisse und Ansichten)
- Berechnung der förderberechtigten Glas- und Fassadenflächen
- Offerten der zu sanierenden Gebäudeteile
- U-Wert Berechnungen Ist- und Neu-Zustand
- Aktuelle Fotos der Gebäudeansichten und der zu sanierenden Gebäudeteile