Wenn Sie Mieter*in oder Pächter*in in einem Stadtteil sind, in dem das Gasverteilnetz stillgelegt wird, und Sie Gasgeräte besitzen, die nicht zum Eigentum des Gebäudes gehören, müssen Sie diese rechtzeitig ersetzen. Das gilt beispielsweise für Gastronomie-Betriebe mit eigenen Gaskochherden oder -backöfen.
Sprechen Sie mit der Eigentümerschaft des Gebäudes oder der Verwaltung und planen Sie den Ersatz frühzeitig.
Konkretes Vorgehen

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Gebietsspezifische Infos
Finanzielle Unterstützung
Die Stadt Zürich zahlt unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung für nicht amortisierte Investitionen in Gasgeräte, die wegen der Stilllegung des Gasverteilnetzes vorzeitig ausser Betrieb genommen werden müssen.
Beratung
Telefonisch: Montag bis Freitag: 8-13 Uhr und 14-17 Uhr
Fragen & Antworten
Austausch Geräte
Die Stilllegung betrifft sämtliche Geräte in einer Liegenschaft, die einen Anschluss ans Gasverteilnetz haben. Dazu gehören beispielsweise Gaskochherde oder Gasbacköfen, auch solche, die zum Eigentum von Mietenden oder Pachtenden gehören. Sämtliche betroffene Geräte lassen sich nach der Stilllegung des Gasverteilnetzes nicht mehr weiter betreiben und müssen vorgängig ersetzt werden.
Bei Gaskochherden und -backöfen empfiehlt sich der Umstieg auf elektrisch betriebene Geräte. Wenden Sie sich dafür an einen Elektrofachbetrieb Ihrer Wahl. Bei Fragen berät Sie die Energieberatung Stadt Zürich.
Für den Umstieg auf Elektroherde und -öfen muss ein Elektrofachbetrieb die Elektroinstallationen überprüfen. Die meisten Elektroherd- oder Backofen-Modelle benötigen einen 400-Volt-Anschluss. Wenn ein solcher nicht vorhanden ist, muss eine neue 400-Volt-Stromleitung gelegt werden.
Grundsätzlich ist der Ersatz eines freistehenden Gasherds einfacher durchzuführen als der eines fest eingebauten Herds. Bei letzterem müssen meist die Arbeitsflächen in der Küche erneuert werden, da die Abdeckungen nicht mit dem neuen Herd zusammenpassen.
Beachten Sie beim Demontieren von Gasgeräten die Hinweise auf der Externer Link:Website von Energie 360°.
Bauarbeiten im Zusammenhang mit dem Fernwärmeausbau
Die Erschliessung mit Fernwärmenetzen ist ein Generationenprojekt. Quartierweise löst der Leitungsbau erhebliche Bautätigkeiten sowie Lärm und Verkehrsbehinderungen aus. Bis 2040 wird das Bauvolumen für den Infrastrukturausbau von Fernwärmenetzen um etwa 30 Prozent steigen.
Wenn möglich erfolgen die Leitungsbauarbeiten im Rahmen von koordinierten Projekten, bei denen verschiedene Bauvorhaben gleichzeitig umgesetzt werden. Sie werden nach Möglichkeit gemeinsam mit der Erneuerung anderer Objekte durchgeführt, beispielsweise von Wasserleitungen, Kanalisation, Stromleitungen, öffentlicher Beleuchtung oder Strassenbelägen. Dabei werden die Arbeiten mit allfälligen Neugestaltungen der Oberfläche koordiniert, wie Velorouten oder Baumpflanzungen. Dieser Grundsatz reduziert die Bautätigkeit auf das Nötigste und verringert die Belastung der Bevölkerung. Nach erfolgter Realisierung haben die Leitungen der Fernwärmenetze eine Lebensdauer von 50 bis 80 Jahren.
Langfristig schafft der Umbau der Wärmeversorgung einen sehr grossen Nutzen, der kurzfristige Immissionen mehr als ausgleicht. Denn er leistet einen sehr grossen Beitrag zum Erreichen des städtischen Klimaziels Netto-Null bis 2040.
Der Einbau von Fernwärmeleitungen sowie die Sanierung von Kanälen, Werkleitungen (z. B. Wasser und Strom) und des Strassenbelags erfordern den Aufriss des Bodens und den Einsatz von Maschinen, die Lärm, Staub und Vibrationen verursachen.
Die Projektverantwortlichen sind sich dessen bewusst und sie setzen alles daran, die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten.
Es gibt gesetzlich festgelegte Lärmgrenzwerte, die die beauftragten Bauunternehmen nicht überschreiten dürfen. Für besonders lärmintensive Baugeräte wie Rammgeräte oder hydraulische Abbaugeräte muss eine Sonderbewilligung beantragt werden. Für den Ausbau von Fernwärmeleitungen in Quartierstrassen sind in der Regel keine besonders lärmintensiven Geräte notwendig.
Die eingesetzten Maschinen der Baufirmen sind auf Lärm- und Partikelausstoss geprüft und halten die gesetzlichen Bestimmungen ein. Es gibt keine leiseren Alternativen (lärmisolierte Maschinen), um Fernwärmeleitungen einzubauen und den Erhalt der Infrastruktur sicherzustellen.
Es gibt gesetzlich festgelegte Ruhezeiten. Bauarbeiten sind in der Regel von Montag bis Samstag, 7 bis 12 Uhr und 13 bis 19 Uhr erlaubt. Für unumgängliche Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten müssen Sonderbewilligungen beantragt werden. Für den Ausbau von Fernwärmeleitungen in Quartierstrassen sind in der Regel keine Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeiten notwendig.
Das Tiefbauamt koordiniert alle Bauvorhaben im gleichen Strassenabschnitt, d. h. Tramgleise, Werkleitungen und Strassen werden, wenn möglich, gleichzeitig erneuert. Daraus resultieren weniger Baustellen, weniger Immissionen und Verkehrsbehinderungen und letztlich auch tiefere Kosten.
Je nach Lage und Art der Bauarbeiten werden Erschütterungen, Setzungen und der Lärmpegel gemessen. Die vor Ort installierten Messgeräte messen kontinuierlich und lösen eine Nachricht (SMS und E-Mail) aus, wenn die Grenzwerte überschritten werden. Die Ergebnisse werden auf einer Monitoring-Plattform festgehalten.