Das Steueramt erfüllt insbesondere folgende Aufgaben:
- Führung des kommunalen Steuerregisters
- Bezug der Staats-, Gemeinde-, Personal-, Kirchen-, Grundstücksgewinn-, Quellen- und Nachsteuern sowie der Bussen in Grundsteuerverfahren
- Steuereinschätzung von unselbstständigerwerbenden und nicht erwerbstätigen Steuerpflichtigen
- Vorbereitung der Einschätzung der Grundstückgewinnsteuern zuhanden der Kommission für die Grundsteuern
- steuerliche Bewertung von Liegenschaften
- Inventarverfahren in Todesfällen
- Betrieb eines Scan-Centers und einer Druckerei