Die Realisierung einer Heizungsanlage mit Wärmekraftkopplung untersteht der Bewilligungspflicht.
Bedingungen
Wärmekraftkopplungsanlagen sind in den folgenden Fällen zulässig:
- bei Neubauten
- beim Heizungsersatz mit Biogas
- beim Heizungsersatz als Standardlösung, wenn wieder eine Heizung mit fossilen Brennstoffen eingebaut werden darf.
Es sind folgende Bedingungen zu erfüllen:
- Der elektrische Wirkungsgrad muss mindestens 25 Prozent betragen.
- Der Wärmebedarf für Heizung und Warmwasser muss durch die Wärmenutzung der Wärmekraftkopplung zu mindestens 60 Prozent abgedeckt werden.
Falls Sie eine gasbetriebene WKK-Anlage planen und die Liegenschaft noch nicht an das Gasnetz angeschlossen ist, erfahren Sie bei der Netzbetreiberin Externer Link:Energie 360°, ob ein Anschluss möglich ist.
Vorgehen
WKK-Anlage bei einem Neubau
Die baurechtliche Bewilligung der Wärmekraftkopplungsanlage erfolgt mit dem Bauentscheid für das geplante Neubauvorhaben. Vermerken Sie dazu im Baugesuchsformular – Kapitel: Heizungsanlage / Wärmeerzeugung – Andere – Art und Typ der geplanten WKK-Anlage.
Der Grenzwert für den gewichteten Energiebedarf pro Jahr für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Klimatisierung in Neubauten darf nicht überschritten werden. Die Elektrizität aus WKK-Anlagen kann in die Berechnung einbezogen werden, wenn sie nicht zur Erfüllung der Anforderungen an die Eigenstromerzeugung eingerechnet wird.
Die Nachweisformulare können im Rahmen der Auflagenbereinigung eingereicht werden (nach Erhalt des Bauentscheids und gemäss den im Bauentscheid aufgeführten Auflagen).
Heizungsersatz mit Biogas
Wird für den Betrieb einer Wärmekraftkopplungsanlage eine Bezugsvereinbarung mit einer Energielieferantin für mindestens 80 Prozent Biogasanteil während der gesamten Lebensdauer der WKK-Anlage abgeschlossen, sind die Anforderungen an den Heizungsersatz erfüllt.
Um eine WKK-Anlage mit Biogas bewilligen zu lassen, beachten Sie die Informationen zu Biogas.
Heizungsersatz mit Standardlösung
Wird der Nachweis erbracht, dass eine erneuerbare Heizungslösung technisch nicht möglich oder mit zu hohen Kosten verbunden ist, darf erneut eine fossile Heizung eingebaut werden. In diesem Fall müssen aber 10 Prozent des Energieverbrauchs eingespart oder durch erneuerbare Energien bereitgestellt werden. Zur Erfüllung der 10 Prozent-Anforderung kann die Standardlösung 6 «Wärmekraftkopplung» gewählt werden.
Um eine mit fossilen Brennstoffen betriebene WKK-Anlage als Standardlösung bewilligen zu lassen, beachten Sie die Informationen zu Gas- oder Ölheizung.
Beratung
Haben Sie Fragen zum Heizungsersatz oder allgemein zur Bewilligung einer Heizungsanlage? Die Stadt Zürich unterstützt Sie gerne. Kontaktieren Sie unsere Fachpersonen.