Sie haben einen geliebten Menschen verloren und wissen nicht, was alles zu erledigen ist? Wir unterstützen Sie und organisieren mit Ihnen die Bestattung.
Sterbeort
Jeder Todesfall auf dem Gebiet der Stadt Zürich muss innerhalb von zwei Tagen (48h) beim Bestattungsamt gemeldet werden.
Eine Person ist zu Hause gestorben
Ist eine Person zu Hause verstorben, rufen Sie bitte zuerst eine Ärztin oder einen Arzt. Die Fachperson bestätigt den Tod und stellt das Original der Todesbescheinigung aus. Danach können Sie die Überführung telefonisch organisieren:
Wählen Sie Externer Link:+41 44 412 40 00 oder Externer Link:+41 44 412 06 50 (24 Stunden erreichbar).
Für das Bestattungsgespräch ist es erforderlich, dass Sie persönlich im Stadthaus erscheinen und das Original der Todesbescheinigung mitbringen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Eine Person ist im Spital oder Heim gestorben
Stirbt eine Person im Spital oder im Heim, verständigt das Pflegepersonal einen Arzt oder eine Ärztin. Die Fachperson stellt die Todesbescheinigung (Original) aus und sendet dieses direkt an das zuständige Zivilstandsamt des Todesortes. Angehörige erhalten ein Exemplar (Kopie).
Das Bestattungsgespräch kann in der Regel telefonisch oder im Stadthaus erfolgen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Tod durch Unfall, Suizid, Gewalt
Rufen Sie umgehend die Polizei. Wählen Sie dafür die Notrufnummer 117.
Bestattungsgespräch
Termin vereinbaren
Hat die verstorbene Person in der Stadt Zürich gelebt? Möchten Sie eine Bestattung auf einem städtischen Friedhof? Sie können als Angehörige oder bevollmächtigte Person den Termin für das Bestattungsgespräch telefonisch oder online vereinbaren. Wenn Sie sich bereits im Vorfeld über die Möglichkeiten informieren aber keinen Termin buchen wollen, klicken Sie auf den nachfolgenden Link zu unseren Externer Link:Bestattungsmöglichkeiten
Ort des Bestattungsgesprächs
Das Bestattungsgespräch findet telefonisch oder im Stadthaus statt.
Ist jemand zu Hause gestorben? Hat Ihnen ein Arzt oder eine Ärztin das Original der Todesbescheinigung ausgehändigt? Dann ist es erforderlich, dass Sie persönlich im Stadthaus erscheinen. Bringen Sie das Original der Todesbescheinigung mit.
Ablauf des Bestattungsgesprächs
Beim Bestattungsgespräch werden die Art sowie der Zeitpunkt der Bestattung besprochen und festgelegt. Wir empfehlen Ihnen, sich vorab folgende Gedanken zu machen:
- Hatte die verstorbene Person besondere Wünsche?
- Soll eine Erdbestattung oder eine Einäscherung stattfinden?
- Wann und wo sollen Bestattung und Trauerfeier stattfinden?
- Welche Art von Grab möchten Sie?
- Wir besprechen mit Ihnen die weiteren Schritte und nehmen vor Ort direkt bestimmte Abmeldungen vor.
Aufbahrung / Abschiedsort
Die verstorbene Person wird in der Regel im Krematorium Nordheim aufgebahrt. Für eine kurze Zeit kann eine verstorbene Person auch zu Hause aufgebahrt werden.
Beratung und Kontakt
Stadt Zürich
Bevölkerungsamt
Bestattungs- und Friedhofamt
Stadthaus
Reguläre Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag: 08.00 - 16.30 Uhr
- Samstag: 09.00 - 12.30 Uhr
- Sonntag: Geschlossen
Öffnungszeiten an aktuellen Feiertagen 2025
- 28. April 2025 (Sechseläuten): 9.00 – 12.30 Uhr
- 1. Mai 2025 (Tag der Arbeit): Geschlossen
- 28. Mai 2025 (Vortag vor Auffahrt): 8.00 – 15.00 Uhr
- 29. Mai 2025 (Auffahrt): Geschlossen
- 30. Mai 2025 (nach Auffahrt): 8.00 – 16.30 Uhr
- 7. Juni 2025 (Pfingstsamstag): 9.00 – 12.30 Uhr
- 8. Juni 2025 (Pfingstsonntag): Geschlossen
- 9. Juni 2025 (Pfingstmontag): 9.00 – 12.30 Uhr