Jeder Friedhof bietet verschiedene Grabarten an. Weitere Informationen zu den verschiedenen Grabarten finden Sie unten.
Einwohner*innen der Stadt Zürich haben unentgeltlichen Anspruch auf ein Reihengrab bzw. eine Reihennische (Grabplatz). Für auswärts wohnhafte Personen sind diese kostenpflichtig.
Der Grabunterhalt ist obligatorisch. Die Stadt bepflanzt das Grab im Auftrag der Angehörigen. Eine Selbstbepflanzung ist möglich. Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist werden die Reihengräber und Reihennischen durch die Stadt aufgehoben.

Sie können Mietgräber für eine bestimmte Anzahl von Jahren mieten. Eine Verlängerung ist möglich. Ein Mietgrab kann auch zu Lebzeiten gemietet werden.

Themen-Mietgräber befinden sich in speziell gestalteten Gemeinschaftsgräber zum Mieten. Je nach Friedhof gibt es unterschiedliche Themen-Mietgräber.

Auf städtischen Friedhöfen gibt es Gemeinschaftsgräber für Urnen. Diese sind für Stadtbewohner*innen und für Menschen von ausserhalb verfügbar. Der genaue Beisetzungsort ist nicht markiert. Er kann auch nicht individuell gestaltet werden. Eine Namensinschrift ist möglich.

Bei den Friedhöfen Hönggerberg, Leimbach und Fluntern kann die Asche einer verstorbenen Person im Wald unter einem Gemeinschaftsbaum oder Familienbaum beigesetzt werden. Blumenschmuck ist hier nicht möglich. Eine Namensinschrift ist separat in der dafür gekennzeichnetem Bereich auf dem Friedhof möglich.
Auf dem Friedhof Nordheim gibt es ein Gemeinschaftsgrab für Sternenkinder, in dem zweimal jährlich eine Trauerzeremonie stattfindet. Alternativ sind dort individuelle Urnen- oder Erdbestattungen für Kinder bis 27 cm Körpergrösse möglich. Der Friedhof Witikon bietet muslimischen Kindern ebenfalls ein Gemeinschaftsgrab sowie die Möglichkeit individueller Erdbestattungen bis zu derselben Körpergrösse.

Auf zahlreichen städtischen Friedhöfen können historische Grabstätten aus dem 19. und 20. Jahrhundert gemietet werden. Sie befinden sich oft in den ältesten und schönsten, zentral gelegenen Bereichen der Friedhöfe. Mit der Miete einer historischen Grabstätte tragen Sie zur Erhaltung dieser Denkmäler bei.
Häufige Fragen zu historischen Grabstätten
Das Ehrengrab der Anatomie liegt am Waldrand neben dem Krematorium Nordheim. Hier werden Personen begraben, die ihren Körper für die anatomische Forschung gespendet haben. Nach der Forschung wird der Körper eingeäschert. Die Asche kann im April oder September hier beigesetzt werden, wenn gewünscht. Die Namen der Verstorbenen können kostenlos eingraviert werden. Dies gilt auch für Urnen, die anderswo beigesetzt werden.
Interessierte können ein Formular beim Anatomischen Institut der Universität Zürich anfordern:
Winterthurerstrasse 190
8057 Zürich
Telefon +41 44 635 53 11
Sofern kein schriftlicher Bestattungswunsch der verstorbenen Person dagegen spricht, dürfen die Angehörigen im Rahmen der Schicklichkeit über die Urne verfügen.
Die Angehörigen dürfen die Urne nach entsprechender Rückfrage im Friedhof einer anderen Gemeinde oder auch privat im Garten beisetzen oder sie zu Hause aufbewahren.
Es ist in der Schweiz auch gestattet, die Asche im Rahmen der Schicklichkeit in der Natur (Wald, Fluss, See, Berge...) zu verstreuen.