Bahnlärm
Die Stadt Zürich bildet mit ihren Eisenbahnverbindungen in Nord-Süd- wie auch Ost-West-Richtung einen wichtigen Verkehrsknotenpunkt in der Schweiz. Trotzdem wohnen und arbeiten nur noch wenige Menschen in Gebäuden, bei denen der Bahnlärm über dem Immissionsgrenzwert liegt. Die Externer Link:Karte zur Eisenbahnlärmbelastung des Bundes weist die betroffenen Gebiete nach Tages- und Nachtzeit aus.

Fluglärm
Der Flughafen Zürich ist wichtig für die Wirtschaft der Stadt. Viele Unternehmen, ihre Angestellten und die Stadtbewohner*innen profitieren von der Nähe zum Flughafen. Doch der Flugbetrieb verursacht auch viel Lärm. Besonders seitdem Südanflüge eingeführt wurden, ist es in den dicht besiedelten Gebieten im Süden von Zürich lauter geworden. In der Stadt betrifft das vor allem den Kreis 12.
Beschränkter Einfluss der Stadt Zürich
Die Stadt Zürich kann den Fluglärm nur wenig beeinflussen. Die meisten Entscheidungen trifft der Kanton oder der Bund. Der Stadtrat setzt sich jedoch ein, um die Bevölkerung zu schützen. Auf politischer Ebene engagiert er sich durch Mitwirkung in kantonalen Gremien, Projekten und Vernehmlassungen. Seit 2016 vertritt die «Allianz Ballungsraum Flughafen Süd» die Interessen der Bevölkerung im Süden des Flughafens Zürich. Die Allianz arbeitet mit anderen Städten und Gemeinden zusammen.

Lärm von ortsfesten Anlagen
Auch Anlagen von Industrie und Gewerbe oder Heizungen und Lüftungen verursachen Lärm. Im Gegensatz zum Strassenverkehr gibt es für stationäre Anlagen jedoch keine gesetzliche Pflicht, die Lärmwerte zu erfassen. Die Stadt kann nur eingreifen, wenn ein Verdacht auf zu hohen Lärm besteht oder wenn es Lärmbeschwerden gibt.
Bei neuen Anlagen sorgt die Stadt im Rahmen der Baubewilligung dafür, dass die Regeln zum Lärmschutz eingehalten werden. Das gleiche gilt bei grösseren Änderungen an bestehenden Anlagen.

Lärmbeschwerden ortsfeste Anlagen
Umwelt- und Gesundheitsschutz
Eggbühlstrasse 23
8050 Zürich
Temporäre Lärmquellen
Lärm, der nur während einer kürzeren Zeitdauer entsteht, kann ebenso stören. Die Stadt Zürich möchte den vorübergehenden Lärm so gering wie möglich halten. Dazu zählen:
- Lärm durch mobile Geräte, Maschinen und Anlagen
- Bau- und Gewerbelärm
- Lärm durch Veranstaltungen, durch Musik- und Lautsprecher (und/oder Laserstrahlen)
- Helikopterlandungen und Tiefflüge
- Feuerwerke
- Lärm von Tieren
Bei Fragen zu diesen Arten von Lärm ist die Stadtpolizei Zürich zuständig. Sie erteilt Bewilligungen und nimmt Beschwerden entgegen.
