Alle Anliegen, seien es Anregungen, Kritik, Fragen oder auch Lob werden sorgfältig geprüft und individuell in Zusammenarbeit mit den zuständigen Bereichen bearbeitet. Ziel ist es, aus den Rückmeldungen Verbesserungspotential zu erkennen und entsprechende Massnahmen umzusetzen.
Vielleicht ist Ihre Frage ja auch bereits in unseren Fragen und Antworten (FAQ) beantwortet?
Das Feedbackmanagement der Stadtpolizei, die Ombudsstelle und die Sicherheitsvorsteherin bearbeiten keine Strafanzeigen. Sie entscheiden nicht, ob sich jemand strafbar gemacht hat oder nicht.
Strafanzeigen können Sie auf jeder Wache der Stadtpolizei, bei der Kantonspolizei Zürich sowie bei der Staatsanwaltschaft einreichen. Neben Strafverfahren gibt es weitere formelle Rechtswege wie beispielsweise das Verwaltungsverfahren sowie die kantonale Aufsicht über die Ortspolizei (Statthalteramt des Bezirks Zürich).
Wichtig: In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Einsatzzentrale via Telefonnummer 117. Nur so kann eine unmittelbare Intervention garantiert werden.
Wünschen Sie im Zusammenhang mit einer Beschwerde die Kontaktaufnahme mit einer übergeordneten oder neutralen Stelle, wenden Sie sich an diese Stellen:
Wir bitten Sie, sich bei Beschwerden schriftlich an uns zu wenden. Uns ist wichtig, dass wir so die nötigen Details von Ihnen erfahren und entsprechende Schritte einleiten können. Vielen Dank für Ihr Verständnis.