Mit dem «aWN-Tool» können die offiziellen amtlichen Wohnungsnummern (aWN) von Gebäuden in der Stadt Zürich abgefragt werden. Zusätzlich zu den Wohnungsnummern gibt die Applikation Auskunft über Gebäudedetails wie primäre und sekundäre Energieträger, Informationen zu Wohnungsgrössen usw. Die Informationen stammen aus dem Gebäude- und Wohnungsregister der Stadt Zürich und werden im Open Data Katalog (OGD) der Stadt Zürich täglich aktualisiert.
Die Anzeige setzt sich zusammen aus:
Gebäude- und Wohnungsstatus: Das «aWN-Tool» weist ausschliesslich bestehende Gebäude aus. Bei Fragen zu projektierten oder im Bau befindlichen Gebäuden kontaktieren Sie bitte Statistik Stadt Zürich (Kontaktformular). Bitte beachten Sie ebenfalls, dass im «aWN-Tool» bei bestehenden Gebäuden neben den bestehenden auch im Bau befindliche Wohnungen angezeigt werden.
Gebäude mit mehreren Eingängen: Bei Gebäuden mit mehreren Eingängen und unterschiedlichen Adressen werden die Wohnungen entsprechend der jeweils abgefragten Adresse geführt.
Der R-Code für die Entwicklung der Applikation ist auf dem GitHub-Account von Statistik Stadt Zürich publiziert.
Amtliche Wohnungsnummern (aWN) dienen der eindeutigen Wohnungsidentifikation in Gebäuden mit mehr als einer Wohnung. Sie werden nach den Vorgaben des Merkblattes «GWR-ZH: Amtliche Wohnungsnummer» vergeben. Auch wenn die aWN nicht physisch, etwa an der Wohnungstür oder am Klingelschild, angebracht werden müssen, sind sie von der Eigentümerschaft aufzubewahren und an Vermieter*innen weiterzugeben.
Vermieter*innen müssen die aWN gemäss Drittmeldepflicht im Mietvertrag bekanntgeben und der Gemeinde melden. Beim Verkauf einer Stockwerkeigentumswohnung oder eines Gebäudes mit mehr als einer Wohnung müssen der Käuferschaft die Wohnungs- und Mieter*innenangaben sowie die dazugehörigen aWN mitgeteilt werden.
Die amtliche Wohnungsnummer (aWN) setzt sich zusammen aus einer Geschossnummer und einer Wohnungsnummer.
Massgebend für die Bestimmung des Erdgeschosses ist der offizielle Haupteingang mit Hausnummer. Ist dieser nicht eindeutig identifizierbar, so gilt der Eingang, an welchem die Briefkästen und/oder das Klingeltableau angebracht sind, als Haupteingang.
Führt der Hauseingang zwischen zwei Wohngeschossen ins Haus, so ist das untere Geschoss als Untergeschoss und das obere als Erdgeschoss zu bezeichnen (sofern gleiche Anzahl oder mehr Treppenstufen abwärts als aufwärts).
Die Geschosse werden durch eine fortlaufende Zahl (0 – 89) angegeben, wobei im Erdgeschoss die Etagenbezeichnung wegfällt, da keine führende Null geduldet wird. Um bei Untergeschossen keine negativen Zahlen zu verwenden, werden diese Geschosse mit den Zahlen 99 – 90 absteigend nummeriert.
Die Wohnungen werden grundsätzlich durch eine zweistellige Zahl (01 – 99) angegeben. Ausnahme bilden die Wohnungen im Erdgeschoss, die ohne führende Null nummeriert werden. Die Wohnungen werden vom Haupteingang her gesehen, links beginnend, im Uhrzeigersinn nummeriert. Übereinander liegende Wohnungen erhalten also die gleichen Wohnungsnummern.
Falls Sie Eigentümer*in oder Verwalter*in eines Gebäudes beziehungsweise einer Wohnung sind, können Sie uns falsche Angaben melden. Bitte füllen Sie untenstehendes Kontaktformular aus. Folgende Angaben sind für die Bearbeitung nötig:
- Gebäudeadresse
- Rolle (Eigentümer*in / Verwalter*in)
- Umschreibung der falschen Angabe
Mieter*innen wenden sich bitte an die Eigentümer*in bzw. Verwalter*in.