Sie möchten in der Stadt Zürich bauen? Wenden Sie sich mit Ihren Fragen und Anliegen an die zuständigen Kreisarchitekt*innen. Die Beratung ist persönlich, kostenlos und unverbindlich.
Inhalt und Umfang
Die baurechtliche Beratung konzentriert sich auf konkrete Fragen zu geplanten Bauprojekten. Diese sollten mindestens auf Vorprojekt-Stufe sein. Bitte erstellen Sie klare Pläne für das Bauprojekt. Dabei müssen Sie die Baugesetze und Vorschriften berücksichtigen.
Die Kreisarchitekt*innen geben Auskunft zu folgenden Themen:
- Bewilligungspflicht
- Verfahrensart für die Baueingabe
- Involvierte Fachstellen
- Ablauf des Baubewilligungsverfahrens
- Erforderliche Unterlagen für ein Baugesuch
Unverbindliche Auskunft zu Baurechtsfragen
Informationen, die städtische Mitarbeitende zu Baurechtsfragen geben, sind nicht verbindlich. Das gilt sowohl intern als auch für die Bausektion des Stadtrats oder für Gerichte. Sitzungsprotokolle und Notizen werden nicht geprüft oder schriftlich bestätigt. Rechtlich verbindlich ist nur ein Entscheid der Baubehörde. In gewissen Fällen kann zu einzelnen Fragen ein Vorentscheid eingeholt werden.
Einschränkungen
Keine Beratung bei diesen Themen:
- Kauf oder Verkauf von Grundstücken oder Häusern: Wenden Sie sich bitte an eine Immobilienagentur.
- Teilnehmende an Wettbewerben: Richten Sie Ihre Fragen bitte an den Veranstalter des Wettbewerbs.
Eingeschränkte Beratung:
- Bei Wettbewerben beraten wir nur den Veranstalter des Wettbewerbs zu Fragen oder Beiträgen.
- Bei Machbarkeitsstudien oder Bebauungsvarianten beraten wir nur die bevorzugte Variante.
Wir empfehlen Ihnen, sich an Architekturbüros, Immobilienfachleute oder Anwaltskanzleien zu wenden.
Haben Sie Fragen zu Bauplätzen, Gerüsten, Sicherheit oder Abnahmen und Kontrollen? Wenden Sie sich bitte an die Expert*innen für Baukontrolle und Bauabnahme.
Grundlagen
Informationen, die Ihnen bei der Vorbereitung helfen, finden Sie unter Baurecht. Den letzten bewilligten Planstand können Sie über die Kanzlei des Amts für Baubewilligungen anfordern. Dies betrifft Gebäudepläne und Archiv.
Wichtiger Hinweis: Die Kreisarchitekt*innen können Ihnen bei Recherchen im Archiv nicht helfen.
Sprechstunden
Persönliche Sprechstunden
Die öffentlichen Sprechstunden bei den Kreisarchitekt*innen finden von Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 9.00 Uhr statt. Eine Voranmeldung ist erforderlich. Die Beratung ist kostenlos.
Telefonische Sprechstunden
Die telefonischen Sprechstunden bei den Kreisarchitektinnen finden von Montag bis Freitag von 09.30 bis 10.30 Uhr statt. Eine Voranmeldung ist nicht nötig. Die Telefonnummern der Kreisarchitekt*innen finden Sie weiter unten.
Für grosse und komplexe Bauvorhaben können Sie einen individuellen Besprechungstermin vereinbaren.
Kreisarchitekt*innen suchen
Die zuständigen Personen finden Sie durch Eingabe der Adresse. Alternativ können Sie die Kataster-Nummer des Grundstücks in der Suchmaske eingeben.