Die Installation einer Heizung im Freien oder eines Dekorationsfeuers ist bewilligungspflichtig.
Heizungen im Freien sind ausschliesslich mit erneuerbarer Energie oder nicht anders nutzbarer Abwärme zu betreiben. Elektroheizungen sind nicht erlaubt. Unter gewissen Bedingungen können Ausnahmen bewilligt werden, wenn es beispielsweise um die Sicherheit von Personen geht und bauliche Massnahmen nicht möglich sind.
Es gibt verschiedene Heizvarianten, die Gastronomie- und Veranstaltungsbetrieben die Bewirtschaftung von Aussenflächen, Zelten und Hütten im Winter ermöglichen. Grundsätzlich gelten für sie dieselben Bestimmungen wie für Aussenheizungen in anderen Bereichen. Wird eine Aussenheizung nur für eine Veranstaltung von kurzer Dauer aufgestellt (einige Tage pro Jahr), ist in der Regel kein Baugesuch erforderlich. Zelte und Hütten weisen keine dichte Gebäudehülle auf, gelten jedoch als geschlossene Räume. Deshalb sind Massnahmen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz einzuhalten.
Dekorationsfeuer werden oft in Innenräumen oder auf Terrassen von Hotels und Restaurants, aber auch im Wohnbereich eingesetzt. Sie dienen primär dem Ambiente und werden meist mit Ethanol betrieben. Elektroheizungen sind nicht erlaubt.
Wenn Sie ein Dekorationsfeuer neu installieren oder im Rahmen eines Ersatzes weitere Umbauarbeiten vornehmen möchten, benötigen Sie eine Bewilligung. Beachten Sie unser Beratungsangebot am Seitenende.
Ersetzen Sie ein bestehendes Dekorationsfeuer ohne weitere Umbauarbeiten, müssen Sie nur das WTA-Formular über das Kontaktformular an die Feuerpolizei schicken. Das Gesuch wird innerhalb von 30 Tagen behandelt und Sie erhalten ein Bewilligungsschreiben.
Haben Sie Fragen zur Bewilligung einer Aussenheizung oder eines Dekorationsfeuers? Kontaktieren Sie die für Ihren Kreis zuständigen Kreisarchitekt*innen des Amts für Baubewilligungen. Sie werden mit Ihnen besprechen, welches Bewilligungsverfahren zur Anwendung kommt, welche Unterlagen mit dem Baugesuch einzureichen sind und wie lange das Verfahren dauert.
Baurechtliche Beratung (Kreisarchitekt*innen)
Betreiben Sie ein Restaurant oder planen Sie die Eröffnung eines Betriebs mit Verpflegung und haben Sie Fragen zur Aussenheizung oder zu energetischen Sanierung? Unsere Fachleute helfen Ihnen gerne weiter.