Wir beraten Sie rund um Fragen zu Vaterschaft, Unterhalt, Betreuung und Sorgerecht und helfen Ihnen, einvernehmliche und verbindliche Regelungen zu erarbeiten.
Sie können sich an uns wenden, wenn
- Sie unverheiratete oder gerichtlich getrennte Eltern sind
- das Kind den Wohnsitz in der Stadt Zürich hat
Nach der Anmeldung beraten wir Sie gerne persönlich vor Ort.
Im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde unterstützen wir Sie bei der Klärung der Vaterschaft.
Will der Vater das gemeinsame Kind nicht anerkennen?
Möchten Sie wissen, welche Unterlagen Sie für die Vaterschaftsanerkennung benötigen?
Wir zeigen Ihnen, was Sie bei der Anerkennung beachten müssen.
Wir helfen Ihnen auch weiter, wenn Sie nicht über die notwendigen Dokumente verfügen oder wenn Ihr Kind durch eine Samenspende entstanden ist.
Im Auftrag von Ihnen als Eltern erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen eine verbindliche und einvernehmliche Unterhaltsregelung.
Sind Sie in Trennung und möchten den Unterhalt für Ihr gemeinsames Kind regeln?
Möchten Sie wissen, welche Unterlagen Sie für die Unterhaltsregelung benötigen?
Auf Ihren Wunsch reichen wir den mit Ihnen erarbeiteten Unterhaltsvertrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde zur Genehmigung ein.
Ebenfalls unterstützen wir Sie, einen bestehenden Unterhaltsvertrag oder ein Urteil für das Kind einvernehmlich abzuändern.
Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, lesen Sie bitte das Informationsblatt zur Unterhaltsregelung durch. Anschliessend senden Sie uns bitte das Anmeldeformular mit den erforderlichen Unterlagen per Mail oder per Post zu.
Im Auftrag von Ihnen als Eltern erarbeiten wir gemeinsam eine Betreuungsvereinbarung.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Aufteilung der Betreuung Ihrer gemeinsamen Kinder?
Sind Sie in Trennung und suchen gute Lösungsmöglichkeiten für Ihre Kinder?
Auf Ihren Wunsch halten wir die erarbeiteten Vereinbarungen in schriftlicher Form fest oder helfen, bestehende Betreuungsregelungen abzuändern.
Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, lesen Sie bitte das Informationsblatt zur Betreuungsregelung durch. Anschliessend senden Sie uns bitte das Anmeldeformular per Mail oder per Post zu.
Haben Sie Fragen zur elterlichen Sorge? Wir beraten Eltern, was sie bei der gemeinsamen oder der alleinigen elterlichen Sorge beachten müssen.
Wir beraten auch werdende Eltern in Fragen der Vaterschaftsanerkennung, des Unterhalts und der elterlichen Sorge.
Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, melden Sie sich bitte telefonisch an.
Wir beraten Sie als Eltern grundsätzlich immer gemeinsam. Wenn Sie einen Termin wünschen, bitten wir Sie, vorab das entsprechende Informationsblatt zu lesen und uns die Anmeldung inkl. den erforderlichen Unterlagen per Mail oder per Post zu senden.
Albisriederstrasse 330
8047 Zürich
Öffnungszeiten: Montag-Freitag: 9-12 Uhr und 13.30-16.30 Uhr