Sie können die Verlängerung online beantragen, wenn:
- Sie bereits in der Stadt Zürich als Wochenaufenthalter*in gemeldet sind
- Sie Vollzeitstudent*in ohne oder nur mit geringer Erwerbstätigkeit sind
Für die Online-Verlängerung benötigen Sie ein Externer Link:Mein-Konto-Login und folgende Dokumente:
Benötigte Unterlagen
- Aufenthaltsausweis: Diesen erhalten Sie bei Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde. In anderen Gemeinden nennt sich das Dokument auch: Heimatausweis, Interimsausweis, Wohnsitzausweis, Certificat d'origine, Attestation d'origine, Attestation d'établissement, Certificato di residenza/domicilio, Dichiarazione di domicilio per soggiorno. Bitte fragen Sie Ihre Gemeinde nach einem Dokument für den Wochenaufenthalt in Zürich.
- Beachten Sie, dass Ihr Wochenaufenthalt maximal bis zum Ablaufdatum Ihres Aufenthaltsausweises verlängert wird. Informieren Sie Ihre Hauptwohnsitzgemeinde bei der Ausstellung über die Dauer Ihres Studiums, damit der Aufenthaltsausweis im Idealfall bis zum Ende des Studiums gültig ist.
- Studienbescheinigung oder Legitimationskarte
- Ausländerausweis (bei ausländischer Staatsangehörigkeit): Beachten Sie, dass Ihr Wochenaufenthalt längstens bis zum Ablaufdatum Ihres Ausländerausweises verlängert wird
- Kreditkarte
- AHV-Nummer: Diese finden Sie auf dem AHV-Versicherungsausweis oder auf dem Krankenversicherungsausweis Ihrer Krankenkasse aufgedruckt.
Bitte beachten Sie:
Die Online-Wochenaufenthaltsverlängerung ist nur für Vollzeitstudierende möglich. Alle anderen Wochenaufenthalter*innen kommen bitte persönlich vorbei.
Studierende mit Nationalität und Hauptwohnsitz im Fürstentum Lichtenstein werden gebeten, persönlich vorzusprechen.
Die Verlängerung kann für eine Dauer von maximal 4 Jahren bewilligt werden. Ist der Aufenthaltsausweis und bei ausländischen Staatsangehörigen zusätzlich der Ausländerausweis weniger als 4 Jahre gültig, wird der Wochenaufenthalt nur bis zum Ablaufdatum des Aufenthaltsausweises bzw. des Ausländerausweises verlängert. Zudem kann der Wochenaufenthalt maximal bis zum Ende des Studiums verlängert werden. Danach ist eine erneute Prüfung nötig.
- Gemäss Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) muss eine Verlängerung spätestens 14 Tage nach Ablauf des Wochenaufenthalts beantragt werden.
- Die Verlängerung kostet 60.-
Wochenaufenthalt vor Ort verlängern
Kommen Sie an einem Standorte des Personenmeldeamts vorbei, falls Sie Ihren Wochenaufenthalt vor Ort verlängern lassen möchten.
Standorte Personenmeldeamt
Melden Sie sich an einem der 3 Standorte in Ihrer Nähe.
Personenmeldeamt Zürich Nord
Hofwiesenstrasse 370
8050 Zürich
Telefon Externer Link:+41 44 412 15 15
Personenmeldeamt Zürich Süd
Stadthausquai 17
Stadthaus
8001 Zürich
TelefonExterner Link: +41 44 412 15 15
Personenmeldeamt Zürich West
Hohlstrasse 35
8004 Zürich
Telefon Externer Link:+41 44 412 15 15
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag:
08.00 Uhr bis 16.30 Uhr