Weiterverwendung von Daten und Proben
Das Sammeln, Analysieren und Vergleichen von gesundheitsbezogenen Patientendaten und biologischen Proben kann neue Zusammenhänge zwischen Behandlung und Krankheitsverlauf aufdecken. Die Erkenntnisse daraus liefern Ansätze für neue oder verbesserte Verfahren bei der Prävention, Diagnostik und Behandlung von Krankheiten sowie zur Steigerung der Lebensqualität.
Davon profitieren künftige Patient*innen. Auch Sie selbst profitieren möglicherweise davon, dass Patienti*nnen zu einem früheren Zeitpunkt ihre Daten und Proben der Forschung zur Weiterverwendung zur Verfügung gestellt haben.
Wie können Sie Ihren Beitrag zur Forschung leisten?
Beim Eintritt (ambulant oder stationär) in das Stadtspital Zürich werden Sie angefragt, ob Sie uns Ihre Einwilligung zur Weiterverwendung Ihrer Daten und Proben geben.
Wenn Sie das Einwilligungsformular des Generalkonsents mit "Ja" unterschreiben, willigen Sie zur Weiterverwendung Ihrer Daten und Proben für die Forschung ein. Ihre Einwilligung ist freiwillig. Sie gilt zeitlich unbegrenzt, falls sie nicht widerrufen (zurückgezogen) wird. Ein Widerruf ist jederzeit möglich und hat keinen Einfluss auf Ihre Behandlung. Ihre Einwilligung gilt standortübergreifend für alle Standorte des Stadtspitals Zürich sowohl für die Weiterverwendung von Daten und Proben im Waid wie auch im Triemli, auch wenn Sie nur an einem Standort eingewilligt haben.
Möchten Sie einwilligen oder widerrufen, kreuzen Sie auf dem ausgedruckten Einwilligungsformular die zutreffende Antwort an und schicken es unterschrieben an die Klinik, in der Sie behandelt werden/wurden. Sie können das Formular auch zum nächsten Termin mitbringen.
Das Aufklärungsblatt und Einwilligungsformular für die Weiterverwendung von Daten und Proben für die Forschung (Generalkonsent) finden Sie hier:
Häufig gestellte Fragen zur Weiterverwendung von gesundheitsbezogenen Daten und Proben für die Forschung / Fragen zum Aufklärungsblatt und der Einwilligung ("Generalkonsent")
Ihre Einwilligung für die Forschung
Unsere Patientinnen und Patienten am Stadtspital Zürich erhalten die Aufklärungs- und Einwilligungsunterlagen in der Regel mit dem schriftlichen Aufgebot oder beim Eintritt ins Spital. Die Dokumente sind in verschiedenen Sprachen verfügbar.
Die Weiterverwendung Ihrer Daten bzw. Proben zu Forschungszwecken kann zu wichtigen Erkenntnissen zur Vorbeugung oder Behandlung von Krankheiten in der Zukunft führen. Sie selbst profitieren möglicherweise heute von medizinischen Erkenntnissen aus früheren Weiterverwendungsprojekten.
Damit sind hier gesundheitsbezogene Personendaten aus Ihrer Patientendokumentation ("Krankengeschichte") gemeint. Das können Resultate von klinischen und bildgebenden Untersuchungen, von Laboranalysen und genetischen Tests sein. Weitere Daten beschreiben den Verlauf einer Erkrankung und die Reaktion auf durchgeführte Therapien. Konkrete Beispiele: Befund eines Röntgenbilds, Laborwerte, Gewicht, Alter, Medikamente, Befunde, Diagnose, etc.
Bei Weiterverwendungsstudien werden nur Daten weiterverwendet, welche im Rahmen der Routine, also Abklärung und Behandlung Ihrer Erkrankung, anfallen.
Mit Proben ist biologisches Material gemeint. Im Rahmen des Generalkonsents werden nur übrig gebliebene Proben für Forschungszwecke weiterverwendet, welche im Rahmen der Routine, also Abklärung und Behandlung Ihrer Erkrankung, bereits entnommen wurden und nicht mehr weiter benötigt werden. Beispiele dafür sind Blut, Urin, Gewebe (Biopsien, operativ entferntes Material), Speichel, Liquor, etc.
Beispiel 1: Bei ihrem Spitalaufenthalt hat man zur Therapie einer Erkrankung ein bestimmtes Medikament eingesetzt. Es gibt noch ein weiteres Medikament, welches von anderen Spitälern eingesetzt wird. Nun sollen beide Medikamente anhand von Daten aus den Krankengeschichten verglichen werden, um heraus zu finden, welches besser wirkt oder besser verträglich ist.
Beispiel 2: Man möchte bei Covid-19 Patienten herausfinden, wie der Krankheitsverlauf war und wie lange sie zur Genesung brauchten.
Beispiel 3: Man möchte zwei verschiedene chirurgische Verfahren auf deren Erfolg und auf die Häufigkeit und Schweregrad von Komplikationen anhand der Befunde und Labordaten vergleichen.
Beispiel 4: Bei Krebspatienten möchte man in deren Blut- und Gewebeproben nach Früherkennungszeichen und Charakteristika auf der Zelloberfläche (Marker) suchen, um neue Tests zu entwickeln und Behandlungsmodelle zu entdecken.
Die Einwilligung zur Daten und Proben Weiterverwendung (Generalkonsent) geben Sie einmal. Diese gilt danach zeitlich unbefristet, es sei denn, Sie widerrufen Ihre Einwilligung.
Es kann zudem sein, dass Sie während Ihres Aufenthaltes für eine weitere Studienteilnahme angefragt werden, die eine separate, spezifische Studieninformation und –Einwilligung erfordert.
Schutz Ihrer Daten und Proben
Ihre Daten werden im Stadtspital Zürich gemäss den gesetzlichen Vorschriften bearbeitet und geschützt. Nur befugte Mitarbeitende des Spitals, wie beispielsweise Ärzte, haben Einsicht in die unverschlüsselten Daten aus Ihrer Krankengeschichte und Zugang zu Ihren unverschlüsselten Proben.
Ihre Proben sind in Biobanken gelagert. Eine Biobank stellt eine strukturierte Sammlung verschiedener Proben unter bestimmten Sicherheitsbestimmungen (Biobankreglement) dar.
Ohne Ihre Einwilligung werden weder unverschlüsselte noch verschlüsselte Daten oder Proben für Forschungsprojekte weiterverwendet.
Werden Daten und Proben externen Institutionen zu Forschungszwecken gesendet, werden diese von Gesetzes wegen immer verschlüsselt oder anonymisiert, damit kein Rückschluss auf Sie als Person gezogen werden kann.
Verschlüsselt bedeutet, dass alle Angaben, die Sie identifizieren könnten (z.B. Name, Geburtsdatum usw.), durch einen Code (auch "Schlüssel"; z.B. ABC175, SWT0001) ersetzt werden, so dass für Personen, die den Code nicht kennen, keine Rückschlüsse auf Ihre Person mehr möglich sind. Der Schlüssel bzw. das Schlüsseldokument, das Code und Namen verbindet, bleibt immer innerhalb des Spitals und wird verschlossen aufbewahrt.
Anonym bedeutet, dass alle Angaben, die Sie identifizieren könnten, unwiderruflich gelöscht werden, wodurch ein Rückschluss auf Sie nicht mehr möglich ist.
Weiterverwendung / Weitergabe Ihrer Daten und Proben
Wenn Sie der Weiterverwendung von Daten und Proben (dem Generalkonsent) zugestimmt haben, werden Ihre Daten und Proben nur berechtigten Forschenden an unserem Spital für Forschungsprojekte zur Verfügung gestellt.
Bei Forschungsprojekten mit anderen öffentlichen oder privaten Institutionen (z.B. andere Spitäler, Universitäten oder pharmazeutische Unternehmen), werden Daten und Proben nur verschlüsselt oder anonymisiert weitergegeben.
Bei Forschungsprojekten mit ausländischen Institutionen gelten mindestens die gleichen Anforderungen an den Datenschutz wie in der Schweiz. Für die Weitergabe von Daten und Proben in ein EU-Land gelten zudem die Datenschutzbestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Das Stadtspital Zürich ist ein Zentrumsspital mit Kliniken, Instituten und Zentren an mehreren Standorten wie Waid, Triemli u.a. Ihre Einwilligung gilt standortübergreifend für alle Standorte des Stadtspitals Zürich, auch wenn Sie nur an einem dieser Standorte eingewilligt haben.
Mit dem Generalkonsent willigen Sie generell in die Weiterverwendung von Daten und Proben von künftigen, noch unbestimmten Forschungsprojekten ein. Sie können folglich nicht mitbestimmen, ob und in welche Forschungsprojekte Daten und Proben von Ihnen einfliessen.
Forschungsergebnisse
Sie haben grundsätzlich ein Recht auf Information. Bei Weiterverwendungsprojekten werden Daten und Proben von Einzelpersonen jedoch nicht näher analysiert, d.h. es liegen meist keine persönlichen Ergebnisse für Sie vor. Sie werden daher grundsätzlich nicht aktiv über die Ergebnisse einzelner Forschungsprojekte informiert, in denen Ihre Daten und Proben weiterverwendet wurden. Studienergebnisse werden in der Regel öffentlich publiziert, mit anonymisierten Daten.
Weiterverwendungsprojekte führen in der Regel auch nicht zu Informationen, die unmittelbar für die Gesundheit einer einzelnen Person von Belang sind. Sollte dennoch eine für Sie gesundheitlich relevante Information gefunden werden (z.B. ein Zufallsbefund), kann es möglicherweise sein, dass Sie von Ihren behandelnden Ärzten kontaktiert werden, vor allem dann, wenn eine medizinische Massnahme verfügbar wäre. Bei der Forschung mit anonymisierten Daten ist dies nicht möglich, da auf Sie keinen Rückschluss mehr gezogen werden kann.
Eine finanzielle Beteiligung an Gewinnen, die aus den Forschungsergebnissen bzw. Erkenntnissen entstehen könnten, ist von Gesetzes wegen ausgeschlossen. Ebenso ist es von Gesetzes wegen ausgeschlossen, direkt mit Ihren Daten und Proben Geld zu erwirtschaften. Es entsteht daher weder für Sie noch für das Spital ein finanzieller Vorteil. Bei Forschungsprojekten entstehen generell weder für Sie noch für ihre Krankenkasse Kosten.
Datensammlungen eines Weiterverwendungsprojekts werden üblicherweise nach der Publikation der Studie gelöscht. Falls sie archiviert werden, richtet sich die Aufbewahrungsdauer nach den Datenschutzbestimmungen.
Falls nach dem Weiterverwendungsprojekt noch Proben vorhanden sind, werden diese weiter in der Biobank aufbewahrt, aus der sie entnommen worden sind.
Rechte
Ja, Ihre Einwilligung zur Weiterverwendung von Daten und Proben ist freiwillig.
Nein, die Qualität Ihrer medizinischen Versorgung ist stets unabhängig von Ihrer Antwort zum Generalkonsent. Das heisst, es spielt keine Rolle, ob Sie der Weiterverwendung Ihrer Daten und Proben zu Forschungszwecken zustimmen oder nicht.
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen. Für den Widerruf verwenden Sie das Einwilligungsformular des Generalkonsents und wählen als Antwort "Nein".
Sie können das Formular bei Ihrer behandelnden Klinik schriftlich oder telefonisch anfordern oder auch downloaden und ausdrucken.
Sie können das unterschriebene Formular bei Ihrem nächsten Termin in der behandelnden Klinik abgeben oder per Post senden an:
Stadtspital Zürich
Medizinische Direktion
Zentrale Forschungskoordination
Birmensdorferstrasse 497
8063 Zürich
Selbstverständlich können Sie uns auch mitteilen, wenn Sie zuvor eine Einwilligung abgelehnt haben, diese nun aber doch erteilen möchten. Dazu beantworten Sie ein neues Einwilligungsformular mit "Ja" und verfahren gleich wie oben beschrieben.
Es gilt jeweils das Einwilligungsformular jüngsten Datums.
Wenn wir einen Widerruf erhalten, werden wir umgehend sicherstellen, dass keine Daten und Proben von Ihnen in neue Forschungsprojekte einfliessen werden.
Sollten zum Zeitpunkt ihres Widerrufs bereits Daten und Proben von Ihnen in ein Forschungsprojekt eingeflossen sein, werden diese bis zu dessen Abschluss noch verwendet und dann nach Möglichkeit anonymisiert.
Die gesetzliche Vertretung* (z. B. volljähriges Kind oder Ehepartner) darf das Einwilligungsformular stellvertretend unterschreiben, sofern die Patientin oder der Patient nicht urteilsfähig ist.
Bei Kindern unter 14 Jahren dürfen die Eltern oder der gesetzliche Vertreter unterschreiben. Ab 14 Jahren müssen Jugendliche (sofern urteilsfähig) selber unterschreiben - die Mitunterschrift von Eltern oder gesetzlichen Vertretung ist empfehlenswert.
Die frühere Antwort zum Generalkonsent bleibt auch nach dem Erreichen der Volljährigkeit gültig. Ist die volljährig gewordene Person damit nicht einverstanden, kann sie gerne ein neues Generalkonsent-Formular ausfüllen (siehe dazu die Frage oben "Wie kann ich eine Einwilligung ändern oder widerrufen (Widerruf)?").
*Vertretungsberechtigte Personen sind im ZGB Art 378 (1) im Detail aufgelistet.
Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Forschung haben, hilft Ihnen Ihr behandelnder Arzt resp. Ihre behandelnde Ärztin weiter. Ergänzend kann Ihnen die Zentrale Forschungskoordination des Stadtspitals Zürich gerne weiter helfen: generalkonsent@stadtspital.ch